Aichach – Die Stadtverwaltung Aichach macht darauf aufmerksam, dass am 15. August die Grundsteuern, Gewerbesteuervorauszahlungen, Niederschlagswassergebühren, sowie die Wasser-, Kanalgebühren für das dritte Quartal 2024 fällig sind. Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen wird um rechtzeitige Zahlung der fälligen Beträge gebeten, sofern der Stadt Aichach keine Einzugsermächtigung vorliegt.
AZ