Bei der Bundestagswahl gibt es einen Stimmzettel, jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wählt man den Direktkandidaten, die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung im Bundestag – und wird durch das reformierte Wahlrecht noch bedeutsamer. Denn neu ist: Nicht jeder Wahlkreissieger zieht automatisch in den Bundestag ein. Sein Mandat muss über die Zweitstimme abgedeckt sein.
Die Parteien bekommen also nur noch so viele Mandate, wie nach dem Zweitstimmenanteil errechnet wurden. Die Überhangmandate, die bisher entstanden, wenn eine Partei mehr Direktmandate errang,...