Vor dem Bayrischem Verwaltungsgericht Augsburg trafen sich ein Kaufmann aus dem Gemeindebereich Pöttmes (Landkreis Aichach-Friedberg) und ein Vertreter der Industrie- und Handelskammer (IHK) München und Oberbayern. Der Kaufmann hatte 7500 Euro Überbrückungsgeld erhalten, danach aber nicht die erforderlichen Belege eingereicht. Der Richter erklärt, warum er keine Ausnahme machen kann.