Zum Artikel „Nein zu Zwangskastration“ in der Ausgabe vom 5. Dezember über die Sitzung des Aindlinger Gemeinderats erreichte uns folgender Leserbrief:
Die Katzenschutzverordnung wurde vom Landratsamt Aichach-Friedberg ausgearbeitet, weil das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in Bayern die Ermächtigung zum Erlass einer Katzenschutzverordnung nach § 13 Tierschutzgesetz auf die Kreisverwaltungsbehörden übertragen hat. Wenn alle Katzenhalter verantwortungsvoll handeln und ihre Katzen kastrieren und chippen lassen würden, wäre so eine Verordnung nicht
notwendig.
Die...