Etwas mehr „Leben-und-leben-lassen-Prinzip“ hätte sich Amtsrichterin Eva-Maria Grosse gewünscht. Und mehr Rücksichtnahme auf einen dreijährigen Buben. Der wurde im Zuge eines Nachbarschaftsstreits verletzt. Das hat nun Folgen für einen 57-Jährigen. Wegen Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung verurteilte ihn Grosse zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung.