Für die Gemeinde Sielenbach sollen sich durch die neuen Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer keine zusätzlichen Einnahmen ergeben, machte Bürgermeister Heinz Geiling in der Gemeinderatssitzung deutlich. Das Resultat: Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt unverändert, der Satz für sonstige Grundstücke wird reduziert.