Die Friedhofsgebühren in der Gemeinde Kühbach steigen erheblich. Ab Oktober erhöhen sich die Sätze, die sich dann in etwa verdreifachen. Eine entsprechende Satzung verabschiedete der Gemeinderat am Dienstag ohne Diskussion. Die war in einer der vorangegangenen Sitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden.
Die Notwendigkeit, die Gebühren zu erhöhen, erklärte Bürgermeister Karl-Heinz Kerscher: Das Friedhofswesen muss muss kostendeckend arbeiten – ähnlich wie es der Gesetzgeber beim Abwasser oder bei der Abfallentsorgung verlangt.
Dazu muss der tatsächliche Finanzbedarf der Friedhöfe in Kühbach, Unterbernbach, Paar, Großhausen und Unterschönbach in regelmäßigen Abständen kalkuliert werden: Ermittelt wird, wie viel Geld für Personal-, Pflege- und Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie das Leichenhaus erforderlich ist. Diese Kosten müssen auf die Nutzer umgelegt werden. Ein Fachbüro hat das für die Kommune errechnet. Auf ein Jahr heruntergebrochen zeigt sich, dass Friedhöfe eine teure Angelegenheit für die Bürger sind. Im Jahr 2023 gab es 53 „Fälle“ in der gemeinde Kühbach, die rechnerisch für alle Kosten aufkommen müssen. Es handelte sich um 42 Bestattungen – der Wert liegt gemessen an der Gesamtbevölkerung leicht unter Statistik – und um elf Verlängerungen für bestehende Gräber.
Eigentlich würde auch die mindestens 300000 Euro teuere Reparatur der Friedhofsmauer ebenfalls zu den Kosten zählen, die von den Nutzern ausgeglichen werden müssen. Durch einen Trick wird sie aber nicht umgelegt. Das gelingt dadurch, dass die Satzung nur eine Deckung der Kosten von 90 Prozent festlegt, nicht von 100 Prozent.
Ab jetzt wird alle vier Jahre neu gerechnet
Dass die Grabgebühren so sprunghaft steigen, hängt damit zusammen, dass die Satzung lange nicht neu kalkuliert worden ist. Das wird sich nun ändern: Alle vier Jahre werden künftig die Gebühren angepasst. Mit den neu beschlossenen Beträgen liegt Gemeinde Kühbach im bayerischen Mittelfeld. Bestehende Grabstellen sind von der geänderten Satzung unberührt. Sie greift nur für neue Nutzungen.
Auch eine neue Satzung zur Gestaltung von Urnengräbern wurde am Dienstag verabschiedet. Demnach ist das Anbringen von Blumen, Figuren, Kerzen, Laternen, Schalen oder sonstiger Dekoration an oder im Umfeld von Urnengrabfächern und Urnenstelenerdgrabstätten nicht gestattet.
AZ
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