Politischer Wille war es, bei der Neuregelung der Grundsteuer mehr Steuergerechtigkeit bei Grundstücksbesitzern herzustellen. Dabei sollten die Hebesätze so angepasst werden, dass die Kommunen keinen Reibach machen und die Steuerzahler nicht zusätzlich belastet werden.
Jetzt geht es an die Umsetzung, die alten Steuerbescheide verlieren ihre Gültigkeit und müssen für den 1. Januar 2025 neu verschickt werden.
Grundsteuer bringt mehr als 180000 Euro pro Jahr
Für 86 Prozent sind in Obergriesbach die künftigen Bescheide fertig, die restlichen 14 Prozent müssen vom Finanzamt noch bearbeitet werden oder gegen sie liegen Widersprüche vor. Diese Bescheide sollen im Oktober oder November herausgehen.
Obergriesbach hat sich dem politischen Willen gebeugt und am Dienstagabend eine neue Hebesatz-Satzung einstimmig beschlossen. Bisher lagen die Hebesätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) bei 360 von Hundert und für die Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) bei 330 von Hundert. Konkret bedeutete dies Steuereinnahmen bei der Grundsteuer A in Höhe von 17423,93 Euro und bei der Grundsteuer B von 166596,21 Euro. Insgesamt 184020,14 Euro.
Jetzt hätte die Gemeinde laut Zweitem Bürgermeister Daniel Schulz (Dorfgemeinschaft Obergriesbach-Zahling, DG) die Möglichkeit gehabt, die Hebesätze beizubehalten. Dann hätte sich die Gemeinde über Mehreinnahmen von gut 78000 Euro freuen können. „Unseren Finanzen würde das guttun“, meinte Schulz schmunzelnd. Aber der Sprung war ihm und den Gemeinderäten „doch etwas zu hoch“.
Ohne lange Diskussionen haben die Räte beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer A bei seinem jetzigen Wert, 360 von Hundert, zu belassen und den Wert für die Grundsteuer B von 330 auf 220 zu senken. Ab nächstem Jahr liegen die gesamten Einnahmen für die Grundsteuer A dann bei 8854 Euro und bei der Grundsteuer B bei 181000 Euro.
Trotzdem kann sich die Gemeinde jetzt noch über Mehreinnahmen von gut 5800 Euro freuen. Die Erklärung für dieses Phänomen kam aus der Kämmerei: Flächen und Gebäude werden künftig berücksichtigt, die nicht angegeben waren und landwirtschaftliche Wohngebäude fallen von der Grundsteuer A in die Grundsteuer B und werden dadurch höher bewertet.
Steuer für Hausbesitzer wird ab Januar günstiger
In Obergriesbach sollen die Hebesätze vorerst so bleiben. Gleichzeitig will man aber auch die Erfahrungen der anderen VG-Mitgliedsgemeinden beobachten und gegebenenfalls die eigenen Hebesätze nochmals neu anpassen.
AZ
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