Die einzigen Hebesätze, die Kommunen tatsächlich selbst bestimmen können, sind die für die Gewerbesteuer sowie die Grundsteuer A und B. Die Grundsteuer A fällt für landwirtschaftliche Betriebe an, Grundsteuer B gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke. Doch wie lassen sich die Hebesätze errechnen? Kommunen zwischen Bürgerfreundlichkeit und nötigen Einnahmen.