Falsche Bescheide, vage Prognosen
Das Kreuz mit der Grundsteuer: Kommunen zwischen nötigen Einnahmen und Bürgerfreundlichkeit

31.10.2024 | Stand 01.11.2024, 6:23 Uhr |

Die einzigen Hebesätze, die Kommunen tatsächlich selbst bestimmen können, sind die für die Gewerbesteuer sowie die Grundsteuer A und B. Die Grundsteuer A fällt für landwirtschaftliche Betriebe an, Grundsteuer B gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke. Doch wie lassen sich die Hebesätze errechnen? Kommunen zwischen Bürgerfreundlichkeit und nötigen Einnahmen.

Plus-Logo

Jetzt weiterlesen. Wählen Sie Ihren Zugang:

Kostenfrei weiterlesen
  • 5 Plus-Artikel pro Monat frei
  • 14 Tage voller Zugriff in der DK News-App
  • kostenfreier DK Newsletter
Jetzt registrieren
DK Plus - mtl. kündbar
mtl. 10,99 €
mtl. 10,99 €
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle DK Plus-Artikel
  • Monatlich kündbar
  • Für Printabonnenten zum Sonderpreis von mtl. 1,99 €
Jetzt abonnieren
DK Plus - Jahres-Abo
mtl. 7,99 €
mtl. 7,99 €
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle DK Plus-Artikel
  • Ein Jahr zum Vorteilspreis lesen
  • Sie zahlen 12 Monate nur 7,99 € statt 10,99 €
Jetzt abonnieren

Sie sind bereits registriert oder Plus-Abonnent?