Hungerstreik in JVA beendet
Europaabgeordneter Pürner spricht mit Impfverweigerer in Aichach

29.09.2024 | Stand 29.09.2024, 10:47 Uhr |

In der JVA Aichach sitzt derzeit ein Soldat ein, der die Corona-Impfung verweigert hatte. Foto: Tanja Maršal

Der Soldat, der in der Aichacher Justizvollzugsanstalt inhaftiert ist, hat seinen Hungerstreik beendet. Seit Anfang vergangener Woche sitzt der Mann eine sechsmonatige Haftstrafe ab, da er sich dem Befehl zur Corona-Impfung widersetzt hat. Aus Protest hat er mehrere Tage Essen und Trinken verweigert.

Landtagsabgeordneter Peter Tomaschko (CSU), der auch Vorsitzender des Anstaltsbeirats der JVA ist, informierte darüber, dass es dem Gefangenen gut gehe und er wieder esse und trinke.

Zunächst wurde ein Gespräch abgelehnt

Bereits vergangene Woche hatte der BSW-Europaabgeordnete Friedrich Pürner aus Aichach um ein Gespräch mit dem Gefangenen gebeten. Zunächst wurde dies abgelehnt. Kurzfristig ergab sich nun am Freitagnachmittag die Gelegenheit, und Pürner durfte in die Anstalt, in der er selbst mehrere Jahre als Gefängnisarzt gearbeitet hat. Auch er bestätigt: „Dem Mann geht es gut, seinen Hungerstreik hat er beendet.“ Pürner, der als Gesundheitsamtsleiter in Aichach zu Corona-Zeiten bundesweit Bekanntheit wegen seiner Kritik an den Maßnahmen erlangt hat, fühlt sich als BSW-Politiker aus Bayern zuständig in einem solchen Fall, umso mehr weil der Soldat in Aichach inhaftiert ist, Pürners Heimatstadt. Ihm liege es fern, diese Causa juristisch zu beurteilen. Er wollte sich aber selbst ein Bild machen, was ihm bei dem eineinhalbstündigen Gespräch auch gelungen sei. Über den genauen Inhalt des Zusammentreffens wollte sich der 57-Jährige nicht äußern.

Wie berichtet, war der 41-jährige Ingolstädter vom Amtsgericht Ingolstadt im Oktober 2022 wegen Gehorsamsverweigerung schuldig gesprochen worden und zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie der Zahlung von 2500 Euro verurteilt worden. Da er die Zahlung auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht geleistet hat, ist das Urteil nun vollstreckt worden.

Wie in mehreren Medien berichtet, habe sich der Mann bewusst gegen die Zahlung entschieden, da das für ihn einem Schuldeingeständnis gleichgekommen wäre. Er hatte bei der Verweigerung der Spritze mit seinem Recht auf körperliche Unversehrtheit argumentiert.

Der Fall des Impfverweigerers zieht inzwischen weite Kreise, bis in die Bayerische Staatskanzlei. Dem Vernehmen nach soll es ein Gnadengesuch für den Soldaten geben. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) könnte ihn begnadigen und ihn damit aus der Haft entlassen. Unsere Anfrage diesbezüglich an die Bayerische Staatskanzlei wurde mit dem Verweis auf die Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz nicht beantwortet.

Juristisch ist der Fall klar

Juristisch ist der Fall klar. Denn der verurteilte Soldat hat das Urteil akzeptiert, war geständig und hat keine Rechtsmittel eingelegt. Er hat sogar auf einen Anwalt verzichtet. Ein Skandal sind Fälle wie der vorliegende aber für viele Kritiker der staatlichen Corona-Maßnahmen.

Eine Sprecherin des Amtsgerichts in Ingolstadt machte deutlich, dass ein Gericht nicht einfach ein Urteil zurückziehen könne. Auch dann nicht, wenn es – wie hier der Fall – neue Erkenntnisse rund um die Corona-Impfung gibt, unter anderem durch die geleakten Protokolle des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Die Bundeswehr hat die Covid-19-Impfpflicht für Soldaten, die die damalige Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) im November 2021 eingeführt hat, im Mai dieses Jahres wieder abgeschafft. Doch auch das ändert nichts an der Situation für den inhaftierten Soldaten. Denn maßgeblich sind die Gesetze zum Zeitpunkt des Urteils. Die Gerichtssprecherin betonte außerdem, dass es letztlich um den Tatbestand der Befehlsverweigerung ging und nicht konkret um die Impfung. „Ob der Befehl richtig oder falsch“ sei, spiele also keine Rolle.

Auch die Staatsanwaltschaft Ingolstadt betont in einer E-Mail an unsere Redaktion, „Gegenstand des Urteils war die beharrliche Weigerung des verurteilten Soldaten, einen Befehl zu befolgen, nicht die Ablehnung der Coronaimpfung an sich“. Weiter heißt es, dass § 20 des Wehrstrafgesetzes den Anspruch des Vorgesetzten auf Gehorsam sichere und damit der Aufrechterhaltung der Disziplin diene.

Rechtlich also ist die Sachlage klar und „astrein“, sagt auch Professor Dr. Josef Franz Lindner von der Universität Augsburg. Der Direktor des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht erklärt: „Nur, wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit feststellt, muss ein Urteil nicht vollstreckt werden.“ Doch auch das ist nicht der Fall.

Wiederaufnahme des Verfahrens wäre eine Option

Letztlich bleiben dem Soldaten aktuell nur zwei Möglichkeiten. Er könnte eine Wiederaufnahme des Verfahrens wegen geänderter Rechtslage anstreben, oder das bereits erwähnte Gnadengesuch an den Bayerischen Ministerpräsidenten stellen, so Lindners Einschätzung.

Am vergangenen Sonntag hatten sich vor der JVA in Aichach rund 80 Demonstranten eingefunden, die die Freilassung des Familienvaters gefordert haben. Auch seine Ehefrau soll vor Ort gewesen sein. Organisiert wurde die Veranstaltung vom Verein Free People Germany.

AZ

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