Asylpolitik
Umstrittenes Bezahlkarten-System funktioniert im Landkreis Aichach-Friedberg

15.09.2024 | Stand 16.09.2024, 11:47 Uhr |

So sieht die bayerische Bezahlkarte für Asylbewerber aus. Im Wittelsbacher Land wurden 450 verteilt. Foto: Sven Hoppe/dpa

Im Wittelsbacher Land wurden ab Ende Mai an nahezu alle Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die lange umstrittenen Bezahlkarten ausgehändigt. Die Ausländerbehörde gab die 450 Karten persönlich ab. Die Verteilung lief laut Melanie Royer vom Landratsamt problemlos.

  

In den Unterkünften des Landkreises Aichach-Friedberg lebten im August 1866 Geflüchtete – allerdings mit unterschiedlichem ausländerrechtlichen Status. Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielt, dem wurde die Karte zwischen Ende Mai und Juni ausgehändigt.

Die Umstellung der Auszahlung der Asylleistungen mit Bezahlkarte habe laut Royer ebenfalls größtenteils gut funktioniert. Zwar gebe es gelegentlich Schwierigkeiten bei der Handhabung, allerdings könnten auch diese in der Regel behoben werden. Das Landratsamt erwartet, dass sie im Laufe der Zeit weniger werden, weil das Kartensystem entsprechend der Rückmeldungen stetig angepasst werde.

Schwierigkeiten können in der Regel gut behoben werden

Im Landkreis Dachau leben außer den Geflüchteten aus der Ukrainern noch weitere 1100 Menschen in Asylunterkünften. Viele von ihnen sind aber 539 sogenannte Fehlbeleger. Das sind Menschen, die schon einen Aufenthaltstitel haben und somit auch einer Arbeit nachgehen und auch in einer eigenen Wohnung leben könnten. „Leider finden sie keine Wohnung“, sagt Sina Török, Pressesprecherin des Landkreises Dachau. Daher leben sie noch in der Unterkunft.

Allerdings fallen diese Fehlbeleger nicht unter die Kriterien für eine Bezahlkarte. Sie hätten in den meisten Fällen ohnehin ein eigenes Konto, da sie auch Lohn beziehen. Diese Menschen fallen nicht mehr in den Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Keine Bezahlkarte für Fehlbeleger und Ukrainer

Auch ukrainische Flüchtlinge werden nicht nach diesem Gesetz behandelt, sondern erhalten nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie der EU einen Aufenthaltstitel und andere Leistungen als Asylbewerber. Geflüchtete Kinder unter 14 Jahren erhalten ebenfalls keine eigene Bezahlkarte.

AZ

Zu den Kommentaren