Aichach – Endet ein Arbeits- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis, ist eine schnelle Arbeitsuchend-Meldung wichtig. Um Sperrzeiten zu vermeiden, muss die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden vorliegen, erläutert die der Arbeitsagentur Augsburg, die für den Landkreis Aichach-Friedberg zuständig ist. Die Meldung kann online, telefonisch oder persönlich erfolgen.
Während der Sperrzeit besteht kein Anspruch auf finanzielle Leistungen der Arbeitsagentur. Erfolgt die Meldung...