Aichach
Abgründe einer Beziehung

22.05.2024 | Stand 26.06.2024, 5:31 Uhr |

Foto: fotolia - 900 Euro muss ein 43-Jähriger bezahlen, weil er dem neuen Partner seiner Ex-Frau den Penis abschneiden wollte.

von Tanja Maršal

Die Abgründe einer gescheiterten Beziehung waren am Mittwoch Gegenstand einer Verhandlung am Aichacher Amtsgericht. Ein 43-jähriger aus dem nördlichen Landkreis Aichach-Friedberg hatte laut Anklage dem neuen Partner seiner Ex-Frau in einer Whatsapp-Nachricht quasi mit dem Tod gedroht. Dafür musste er sich vor Gericht wegen Bedrohung verantworten.

Eigentlich hätte der Fall nicht vor Gericht landen müssen, per Strafbefehl sollte der Angeklagte 4500 Euro zahlen. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Vor Gericht schilderte er seine schlechte finanzielle Lage. Und wie es zu besagter Nachricht gekommen ist.

Der neue Partner seiner Ex-Frau sei früher sein bester Freund gewesen, erzählte der Angeklagte. Noch während der Ehe habe dieser seine Frau "angebaggert" und ihr sexuelle Nachrichten per Whatsapp geschickt. Man habe die Dinge geklärt, und der damalige Kumpel sei sogar der Taufpate seiner Tochter geworden.

Als die Ehe des Paares scheiterte, zog schon bald nach der Trennung der Taufpate bei der Ex-Partnerin ein. Damit nicht genug: Der Sohn des Angeklagten erzählte eines Tages seinem Vater, der neue Mann an Mutters Seite habe ihm seinen Penis gezeigt und erklärt, so habe dieser auszusehen. Daraufhin schrieb der 43-Jährige seiner Ex-Frau, dass er sich überlege, ob ein Leben im Gefängnis eine Alternative sei, würde er dem neuen Partner das "Gemächt abschneiden" – wie es in der Anklageschrift heißt – "das verlogene Maul" stopfen und den Rest des Penises "millimeterweise mit der Kreissäge" zerlegen. Die Ex-Frau leitete die Botschaft an ihren neuen Freund weiter. Es kam zur Anzeige und in der Folge zum Strafbefehl wegen Bedrohung.

Der Angeklagte räumte das Schreiben und Absenden der Nachricht ein, warb aber gleichzeitig um Verständnis für seinen Kurzschluss. Den im Strafbefehl angesetzten Geldbetrag in Höhe von 4500 Euro (90 Tagessätze à 50 Euro) empfand er für zu hoch, er kämpfe derzeit als Selbstständiger ohnehin um seine Existenz und am Ende des Monats bleibe kein Euro übrig.

Angesichts dieser Ausführungen verzichtete Richter Axel Hellriegel auf die Befragung der Ex-Frau und ihres Partners. Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro (90 Tagessätze à 15 Euro). Hellriegel entschied sich für 900 Euro (60 Tagessätze zu 15 Euro). In seinem Urteil berücksichtigte er die besondere Situation des Famileinvaters, die Einsicht und das Geständnis. Dennoch gab der Richter zu bedenken, dass es einen Schritt mehr bedeute, eine solche Nachricht zu tippen und abzusenden als sie im Eifer des Gefechts mal auszusprechen. Der 43-Jährige nahm das Urteil an und verzichtet auf weitere Rechtsmittel.

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