Mindestlohn und Schwarzarbeit
Zoll kontrolliert bundesweit Gastrobetriebe - keine Verstöße in der Region

11.08.2022 | Stand 11.08.2022, 17:00 Uhr

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führten vor kurzem erneut eine bundesweite Schwerpunktprüfung durch. Diesmal standen Hotels, Pensionen und Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten im Fokus des Zolls. −Symbolbild: Hauptzollamt Augsburg

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führten vor kurzem erneut eine bundesweite Schwerpunktprüfung durch. Diesmal standen Hotels, Pensionen und Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten im Fokus des Zolls. Im Raum Ingolstadt gab es dabei keine Beanstandungen.



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Kontrolliert wurde insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die verdachtsunabhängigen Prüfungen erfolgen sowohl durch Personenbefragungen, als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).

Insgesamt 78 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Augsburg waren an den präventiven Kontrollen in 87 Beherbergungsbetrieben und zwei Gebäudereinigungsbetrieben im Regierungsbezirk Schwaben und im Raum Ingolstadt beteiligt.

67 Personenbefragungen im Raum Ingolstadt

Insgesamt wurden 305 Beschäftigte nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Im Raum Ingolstadt umfasst der Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Augsburg neben Ingolstadt die Landkreise Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen und Eichstätt - hier gab es 67 Personenbefragungen, aber keine einzige Beanstandung.

Im restlichen Gebiet wurden vier Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt. Vier Fälle von Betragsvorenthaltung wurden aufgedeckt sowie in fünf Fällen eine illegale Ausländerbeschäftigung unterbunden. Aufgrund der am Kontrolltag getroffenen Feststellungen sind nun 22 Geschäftsunterlagenprüfungen im Nachgang erforderlich.

Neben der Aufdeckung von eventuellen Verstößen dienen die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der Mindestlohnerhöhung. Für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro pro Stunde, seit dem 1. Juli 2022 gilt die Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde. Zum 1.Oktober 2022 erhöht sich dieser erneut auf den durch den Bundestag beschlossenen Mindestlohn von 12,00 Euro pro Stunde.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

− ce