Bußgeldverfahren
Wohnungskonzern soll gegen Vereinbarung verstoßen haben

26.01.2023 | Stand 17.09.2023, 4:38 Uhr

In der Wohnanlage an der Theodor-Heuss-Straße lässt sich zweifellos angenehm wohnen. Die Comfort-Apartments im Block sind aber eigentlich Studierenden und Auszubildenden vorbehalten. Daran hat sich die Betreiberfirma wohl nicht immer gehalten. Foto: Hauser (Archiv)

Das könnte teuer werden. Nachdem die Firma iLive, die unter anderem das Wohnheim an der Theodor-Heuss-Straße in Ingolstadt betreibt, offenbar gegen baurechtliche Vereinbarungen verstoßen hat, prüft die Stadt jetzt die Eröffnung eines Bußgeldverfahrens.

Wie mehrfach berichtet hat iLive rund die Hälfte der 222 sogenannten Comfort-Apartments in dem im Juli 2019 eröffnete Komplex widerrechtlich vermietet. Eigentlich – so sieht es eine mit der Stadt geschlossenen „beschränkten persönlichen Dienstbarkeit“ vor – dürfen in den Wohnungen nur Studierende und Auszubildende leben. Dazu hat sich das Unternehmen verpflichtet.

Dafür musste iLive beim Bau des Wohnheims weniger Autostellplätze zur Verfügung stellen. Das bedeutete eine deutliche Kostenersparnis für den Vermieter. Die Stadt erhoffte sich dadurch eine Entspannung am deutlich angespannten Mietmarkt für Studierende.

Allerdings hat sich iLive an diese Vereinbarung nicht gehalten, wie der DONAUKURIER im Frühjahr 2022 erstmals berichtete. Gut 100 Bewohnerinnen und Bewohner der Appartments gingen zu diesem Zeitpunkt einem Vollzeitjob nach. Nach Hinweisen aus der Mieterschaft hatte die Stadt damals bereits ein Prüfverfahren gegen iLive eingeleitet.

Unberechtigt in Wohnung gelebt?

Wie Recherchen des DK ergaben, hat iLive potenzielle Mieter nie auf die Beschränkung des Mieterkreises aufmerksam gemacht und auch nicht überprüft, ob Wohnungsinteressenten an einer Hochschule eingeschrieben sind oder nicht. Manch ein „Fehlbeleger“ dürfte deswegen gar nicht gewusst haben, dass er unberechtigterweise in dem Apartment lebt.

Das Unternehmen hat sich gegenüber der Stadt schließlich verpflichtet, die Zahl der Fehlbeleger zu reduzieren. Offenbar ist es bei iLive Usus, Mietverträge zu befristen, die der unberechtigt im Wohnheim lebenden Personen sollten schlicht nicht verlängert werden. Allerdings liegt dem DK ein Rechtsgutachten vor, wonach die Befristung der Mietverträge von iLive nicht rechtens war.

Die allermeisten der betroffenen Mieterinnen und Mieter haben das Auslaufen des Vertrags aber offensichtlich akzeptiert. Ihr Anteil sei aktuell auf rund 15 Prozent gesunken, teilt die Stadt dem DONAUKURIER mit. Bei iLive will man sich in diesem Zusammenhang noch immer nicht äußern.

Anfragen blieben unbeantwortet

Bislang sind alle Anfragen der Redaktion mit dem Verweis auf laufende Gespräche unbeantwortet geblieben. Wie Mieter berichten, scheuten die meisten Betroffenen eine Auseinandersetzung mit iLive und akzeptierten lieber die Kündigung als ihr Wohnrecht juristisch durchzufechten.

Die Stadt will nun sichergestellt wissen, dass sich iLive künftig an die geltenden Vereinbarungen hält. Deswegen sei im Falle einer weiteren Fehlbelegung eine „Zwangsgeldandrohung in erheblicher Höhe angeordnet“ worden.

Dazu sei – unter Berücksichtigung des geltenden Mietrechts – festgelegt worden, wann der „genehmigte Zustand“ im Wohnblock wieder hergestellt sein muss. Außerdem wurde der „berechtigte Personenkreis“ noch einmal klar definiert. „Zugleich wird bei Neuvermietungen die Berechtigung gegenüber der Stadt nachgewiesen.“

Es gibt in Ingolstadt mehrere Gebäude bei denen eine eingeschränkte Dienstbarkeit gilt, teilt die Stadt auf Anfrage mit. Eine Überprüfung, ob alle Bestimmungen eingehalten werden, erfolge „anlassbezogen, vor allem dann, wenn konkrete Verdachtsmomente wegen einer Fehlbelegung vorliegen“.