Dass sich der Bezirksausschuss (BZA) gerade auch seiner Funktion als Bindeglied zwischen Bürgeranliegen und Verwaltung verpflichtet fühlt, wurde einmal mehr bei der vergangenen Sitzung des BZA Mitte deutlich. Vereinzelt gab es im Gremium an dessen Zuständigkeit zwar Zweifel, nachdem die Pächter eines Kleingartens im Moosgebiet Mooshäusl ihr Problem mit der Entwässerung rund um die Anlage geschildert hatten. Schien es doch nicht auf Anhieb jedem ersichtlich, ob es sich um ein Anliegen, den Privatbereich des Ehepaars betreffend, oder ein öffentliches handelt.