Gerichtsverhandlung
Tödlicher Raser-Unfall auf der A9 wird nach vier Jahren in Ingolstadt neu verhandelt

13.06.2023 |

Weil er durch seine Raserei einen anderen Autofahrer totgefahren haben soll, musste sich ein 23-Jähriger wegen Totschlags vor dem Landgericht verantworten. Nun wird der Fall vier Jahre später noch einmal neu verhandelt. −Foto: dpa-Bildfunk

Mit mehr als 230 Kilometer pro Stunde fuhr der Angeklagte über die Autobahn 9. Und dass, obwohl sein Sportwagen nicht mehr für öffentliche Straßen zugelassen war. Bei dem anschließenden Auffahrunfall starb der andere Autofahrer. Nun wird der Fall neu verhandelt.



Bereits vor vier Jahren hatte sich das Landgericht Ingolstadt mit dem befasst: Ein 26-jähriger Raser, der mit mehr als 200 km/h pro Stunde auf der Autobahn unterwegs war, war zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Der Grund: Verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge. Jedoch hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil nun aufgehoben.

Mehr dazu lesen Sie hier: Ingolstädter Raserprozess: Angeklagter zu Freiheitsstrafe verurteilt

Laut den Ausführungen des BGH steht das Tatgeschehen fest. Laut diesen hatte der 26-Jährige seinen Sportwagen auf 575 PS getunt. Er hätte somit 330 Kilometer pro Stunde fahren können, jedoch war sein Auto nicht mehr auf öffentlichen Straßen zugelassen.

Statt 100 fuhr der Angeklagte mindestens 233



Am Unfalltag im Oktober 2019 fuhr der Angeklagte mit mindestens 233 Kilometer pro Stunde auf der A9 bei Ingolstadt. In diesem Bereich war eigentlich nur 100 erlaubt. Als der Wagen vor ihm die Spur wechselte, kam es trotz Vollbremsung des Angeklagten zum Zusammenstoß. Mit einer Geschwindigkeit von 207 Kilometer pro Stunde raste der 26-Jährige in das Heck des 22-Jährigen. Dieser überlebte den Unfall nicht.

Bundesgerichtshof gibt Revisionsanträgen statt



Die Verteidiger und der Nebenkläger-Anwalt legten das Revision ein. Der BGH gab den Anträgen statt. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch, liege die Schuld für den Unfall beim Opfer, weil dieser die Spur wechselte. Der Anwalt der Hinterbliebenen des 22-Jährigen forderte eine Verurteilung des Angeklagten wegen Totschlags.

Drei Verhandlungen bis Mitte Juli



Die Richter des BGH in Karlsruhe hingegen bemängelten, dass die Ingolstädter Strafkammer einerseits einen Gefährdungsvorsatz des Angeklagten im Sinne des Paragrafen gegen illegale Autorennen bejaht habe, andererseits aber einen Tötungsvorsatz verneint habe. Bis Mitte Juli sind nun drei weitere Verhandlungen geplant.

− dpa

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