Ingolstadt
Teurer Druck auf die Aufnahmetaste

Aufzeichnung von Telefongesprächen bringt geprellten Mann vors Amtsgericht

14.07.2022 | Stand 22.09.2023, 21:13 Uhr

Weil er ein Telefongespräch heimlich aufgezeichnet hatte, musste sich ein 48-Jähriger am Amtsgericht Ingolstadt verantworten. Foto: Seitz

Wer ein Gespräch als Tondokument aufzeichnen möchte, tut gut daran, hierfür die ausdrückliche Genehmigung seines Gesprächspartners respektive aller Beteiligten einzuholen – möglichst sogar vor Zeugen. Ansonsten kann es in heiklen Fällen dazu kommen, dass sich auch die Justiz für die Umstände der Aufzeichnung interessieren muss: Paragraf 201 des Strafgesetzbuches schützt nämlich die sogenannte Vertraulichkeit des Wortes und droht bei Verletzung dieses Gutes Geldstrafen oder Haft bis zu drei Jahren an. Ein Verstoß kann also zumindest teuer werden.

Das Delikt kommt in der Gerichtspraxis zwar eher selten vor, da es vermutlich eine höhere Dunkelziffer, aber nur gelegentliche Anzeigen gibt, doch muss im Falle eines Falles ermittelt und je nach Lage auch verurteilt werden. Ein entsprechendes Verfahren vor dem Amtsgericht ging für einen 48-jährigen Südosteuropäer jetzt allerdings relativ glimpflich aus – es wurde in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft gegen eine Geldauflage von 500 Euro zugunsten der Kindernothilfe vorläufig eingestellt.

Der Hilfsarbeiter hatte ursprünglich einen Strafbefehl über 50 Tagessätze zu 55 Euro erhalten, was für den Familienvater schon recht happig gewesen wäre. Im deshalb von ihm angestrengten Prozess legte seine Verteidigerin für ihn dar, was ihn aus seiner Sicht auf die Anklagebank gebracht hatte. Demzufolge sieht er sich als Opfer eines Landsmannes, der ihn bei einer geplanten Geschäftsgründung übers Ohr gehauen und 8000 Euro aus einer Kreditsumme für sich behalten haben soll. Dieser Mann ist angeblich inzwischen auch wegen Betrugs verurteilt worden.
Nach endlosen telefonischen Vertröstungen durch den Bekannten, was die Rückzahlung der Summe anging, will der Hilfsarbeiter schließlich dazu übergegangen sein, die weiteren Mobilgespräche mit dem Geschäftspartner aufzuzeichnen – um Beweise für dessen Verhalten zu sammeln und angeblich sogar mit dessen Genehmigung, denn dem sei das alles völlig egal gewesen. Erst als es zu der Betrugsverurteilung gekommen war, soll der Andere aus Rache Anzeige erstattet haben.

Die Überprüfung dieser Geschichte wäre für Amtsrichter Rupert Herbst recht aufwendig geworden, zumal dann wohl auch noch ein Dolmetscher hinzuzuziehen gewesen wäre. Die vorliegende Rechtsverletzung erschien hier angesichts der Gemengelage eher gering zu sein, sodass eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen das Gebot der Stunde war.

Für den Angeklagten ist die Zahlung von 500 Euro nach seinen Verlusten bei der windigen Geschäftsgründung allemal kein Pappenstiel. Er musste außerdem nun schon seit Monaten auf sein teures Handy verzichten. Das hatte die Staatsanwaltschaft nämlich als mutmaßliches Tatwerkzeug beschlagnahmt.