Ingolstadt – Die Wahlvorschläge werden bis zum Ende der Einreichungsfrist geprüft: OB-Wahl 19. Dezember, Bundestagswahl 20. Januar. Die Entscheidungen über die Zulassungen fallen bis 31. Dezember respektive 24. Januar. In der zweiten Januarwoche 2025 werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die OB-Wahl versandt, in der dritten oder vierten die für den Bundestag. Für die OB-Stichwahl gibt es keine eigene Benachrichtigung. Die Beschwerdeausschüsse bei Nichtzulassung von Wahlvorschlägen tagen am 13. Januar (OB) sowie am 30. Januar. Bekannt gemacht werden die Wahlvorschläge spätestens am...