Organisatorische Mängel
Staatsanwaltschaft geht von Fahrlässigkeit aus: Keine strafrechtlichen Vorwürfe gegen Huber

Staatsanwaltschaft geht von Fahrlässigkeit durch organisatorische Mängel aus

04.10.2024 | Stand 04.10.2024, 20:29 Uhr |

Staatsanwaltschaft bestätigt Einstellung der Ermittlungen gegen den CSU-Kreisvorsitzenden Stefan Huber wegen des Verdachts der Untreue . Symbolbild: Sven Hoppe/dpa

Nachdem die CSU bereits am Mittwoch gemeldet hatte, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Kreisvorsitzenden Stefan Huber wegen des Verdachts der Untreue eingestellt wurden, hat die Staatsanwaltschaft das nun auch offiziell bestätigt. Zivilrechtliche Ansprüche des Kreisverbands aufgrund der Fehlbeträge bleiben davon unberührt.

  

Demnach habe es „keine hinreichenden Verdachtsmomente für eine vorsätzliche Untreue“ durch den Kreisvorsitzenden Huber gegeben. Weiter ergaben sich auch keine konkretisierbaren Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte selbst Gelder veruntreut oder die Veruntreuung durch Dritte geduldet hätte. Aus der Sicht der Ingolstädter Staatsanwaltschaft stellt es sich so dar, dass die bei den entsprechenden Veranstaltungen (Familienfest 2022 und Schanzer Ballnacht 2023) entstandenen Fehlbeträge „eher auf Mängel bei der Durchführung, Dokumentation und Abrechnung durch den Beschuldigten als verantwortlichen Veranstalter zurückzuführen sein dürften“.

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Die Staatsanwaltschaft spricht in diesem Fall von Fahrlässigkeit – und diese sei im Rahmen des Tatbestandes der Untreue nicht strafbewehrt.

Steuerstrafrechtliche Fragen noch nicht beantwortet



„Hinsichtlich der Feier zum 40. Geburtstag geht die Staatsanwaltschaft von einer – weil erfolglos gebliebenen – nur versuchten Untreue aus“, teilt ein Sprecher mit. Auch dafür gibt es keine Strafe. Bei dem Komplex Event-Trailer, den Huber auf seinem Grundstück untergestellt und dafür eine Spendenquittung angenommen hatte, sieht die Staatsanwaltschaft keinen strafrechtlichen Vorwurf. Steuerstrafrechtliche Fragen müssten von den zuständigen Steuerbehörden geklärt werden, heißt es.

Zivilrechtliche Ansprüche des Kreisverbands davon unberührt



Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass zivilrechtliche Ansprüche des Kreisverbands aufgrund der Fehlbeträge davon unberührt bleiben. Es darf aber als unwahrscheinlich gelten, dass der Kreisverband gegen Huber hier zivilrechtlich vorgehen wird. Huber wurde außerdem vorgeworfen, ein Smartphone „für seine Tätigkeit als Kreisvorsitzender unter falscher Rechnung“ gekauft zu haben. Hier ist ihm laut Staatsanwaltschaft angeboten worden, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Nach den Angaben der CSU hat Huber das Angebot angenommen. Über die Höhe der Geldauflage macht die Staatsanwaltschaft keine Angaben.

mms

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