Vor 20 Jahren hat ihn ein Gericht wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun soll er im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen erneut einen Menschen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Nur das beherzte Eingreifen einer Nachbarin verhinderte womöglich schlimmeres. Für die Verteidigung eine „Suffreaktion“ – hätte er sie umbringen wollen – er wisse schließlich, wie das geht, so ihre Begründung. Doch es droht ihm jetzt sogar die Aufhebung seiner Bewährung. Damit steht die Rückkehr zur lebenslangen Haft im Raum.