Ingolstadt
Schlagringe, Springmesser und Totschläger

Verfahren am Amtsgericht: Besitz illegaler Hieb- und Stichwaffen bringt Landkreisbürger hohe Geldstrafe ein

15.06.2022 | Stand 22.09.2023, 22:12 Uhr

Unter anderem einen Schlagring hat die Polizei im Keller eines 45-Jährigen gefunden. Foto: Christians, dpa

Nach einer auch strafrechtlich durchaus bewegten Zeit in jüngeren Jahren hat ein inzwischen 45-jähriger Mann aus dem Landkreis Eichstätt allem Anschein nach in ein bürgerliches Leben mit geregelter Arbeit gefunden. Und doch ist der Industriemitarbeiter jetzt noch einmal von seiner Vergangenheit im Drogenmilieu eingeholt worden: Bei einer Hausdurchsuchung nach Kauf eines illegalen Messers im Internet hatte die Polizei in einer Schachtel in seinem Keller ein Sammelsurium an verbotenen Schlag- und Stichwaffen gefunden. Das führte unweigerlich zu einer Anklage nach dem Waffengesetz. Vor Amtsrichter Michael Fein zeigte sich der Landkreisbürger am Dienstag voll geständig. Die Schlagringe und diversen Springmesser sowie ein Teleskop-Totschläger seien tatsächlich sein Eigentum gewesen, räumte der Mann ein.

Keine Würgeschlingen, sondern Handsägen

Nur zwei Handsägen (dünne, gezackte Drähte, die mit den Fingern gezogen werden können) mochte er sich nicht als inkriminierte Objekte anlasten lassen: Die Polizei hatte diese Funde für Würgeschlingen gehalten. Nachdem dieses Handwerkszeug aus der Liste gestrichen worden war, blieben aber immerhin noch 19 Asservate übrig, die nunmehr von der Justiz eingezogen werden. Er habe seit Jugendjahren, was derlei Utensilien angeht, einer Sammelleidenschaft gefrönt, erklärte der Angeklagte sein Depot an verbotenen Gegenständen, die allesamt geeignet sind, Menschen schwer zu verletzen. In seiner früheren Zeit sei es in seinen Kreisen üblich gewesen, mit Schlagringen und Messern zu prahlen, so seine Einlassung.

Gewalttätige Übergriffe habe es bei ihm aber schon lange nicht mehr gegeben, dieses Kapitel sei nach einer gelungenen Drogentherapie endgültig vorbei, versicherte der 45-Jährige. Die jetzt gefundenen Waffen seien wohl bei einer früheren Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit anderen Delikten von der Polizei übersehen worden, hieß es weiter. Staatsanwalt und Richter kamen nicht umhin, die Vorstrafen des Mannes zu betrachten. Im Bundeszentralregister sind sechs Einträge vorhanden, darunter als schwerstes Delikt ein vor etlichen Jahren mit siebeneinhalb Jahren Haft nach dem Jugendstrafrecht geahndeter Mordversuch, aber auch noch mehrere Körperverletzungen.

Vergangene Delikte spielen wieder eine Rolle

Auch wenn das alles nun schon lange zurückliegt und die Haftentlassung seinerzeit wegen guter Führung vorgezogen werden konnte, stellten diese Punkte in dem neuen Verfahren wegen eines weniger schweren Delikts natürlich eine Hypothek dar. Der Ankläger war deshalb der Meinung, dass der 45-Jährige erneut für ein Jahr hinter Gitter zu bringen sei. Verteidigerin Andrea Kremer sah bei ihrem Mandanten hingegen einen klaren Schnitt zu dessen problematischer Vergangenheit, für die er bereits genug gebüßt habe. Sein „Tick“, verbotene Gegenstände gehortet zu haben, könne daher durchaus auch nur mit einer höheren Geldstrafe geahndet werden.

Richter Fein sah es letztlich ebenso wie die Anwältin. Die von ihm verhängte Geldstrafe ist mit 16000 Euro (200 Tagessätze zu 80 Euro) durchaus empfindlich zu nennen. Der Angeklagte willigte sofort ein. Damit ist das gefällte Urteil rechtskräftig.

DK