Wenn Repräsentanten des Staates angegriffen werden, handelt es sich zumeist um Polizisten oder Gerichtsvollzieher. Dass es auch im Innendienst zu Übergriffen kommen kann, haben Bedienstete des Eichstätter Landratsamts erfahren. Deshalb und wegen weiterer Taten musste sich ein 29-Jähriger am Montag vor dem Ingolstädter Amtsgericht verantworten.
Sie arbeite an der Information des Ausländeramtes, berichtete eine 50-Jährige. Zutritt erhalte nur, wer einen Termin habe. Der 29-Jährige, der am 10. Mai des vorletzten Jahres geklingelt habe, habe keinen Termin gehabt. Dennoch sei er plötzlich vor ihr gestanden: Er habe nämlich gewartet, bis die Tür kurz aufging.
Ohne sich vorzustellen, habe der Mann sie „wüst beschimpft“ und gefordert, man solle „seiner Ex-Frau keine Angst machen“, gab die 50-Jährige an. Wegen der „aggressiven Ausstrahlung“ des 29-Jährigen habe sie einen Kollegen zu Hilfe gerufen. Dieser erinnerte sich, dass ihn der Angeklagte als „Nürnberger“, der „vergast“ gehöre, beschimpft und Schläge in seine Richtung „angedeutet“ habe.
Dabei, so der Verwaltungsfachangestellte, sei er gar nicht aus Nürnberg. Nur wenige Tage vorher hatte der Angeklagte in einem Haus in Kipfenberg Nachbarn seiner Ex-Frau beleidigt, den herbeigerufenen Vermieter als „Judensau“ und „Nazi-Schwein“ beschimpft und ihm die Nase blutig geschlagen. Ein weiterer Fall hat sich im Ingolstädter Klinikum ereignet: In der geschlossenen psychiatrischen Abteilung hat er einem Pfleger Desinfektionsmittel ins Gesicht gespritzt. „Aus dem Nichts“, wie dieser betonte.
Weil eine psychische Erkrankung als Ursache für die Taten im Raum stand, hat Amtsrichter Peter Hufnagl den Landgerichtsarzt Thomas Obergrießer hinzugezogen. Dass der 29-Jährige „ansatzlos“ und „zusammenhanglos“ beleidigt und zugeschlagen habe, vorher aber strafrechtlich nie in Erscheinung getreten sei, lege die Vermutung nahe, dass er bei den Taten „akut psychotisch“ gewesen sei. Deshalb sei von verminderter Schuldfähigkeit auszugehen, folgerte Obergrießer.
Denkbar wäre aber auch, dass die Schuldfähigkeit gänzlich aufgehoben war, fuhr der Psychiater fort. Um dies zu beurteilen, hätte er den 29-Jährigen persönlich untersuchen müssen. Das war jedoch nicht möglich, weil der Angeklagte mit seiner Familie für immer nach Albanien zurückgekehrt sei, wie sein Verteidiger Sewarion Kirkitadse mitgeteilt hat. Nicht einmal zur Verhandlung war der 29-Jährige erschienen, ließ aber über Kirkitadse erklären, dass er die Anklagevorwürfe einräume.
Das Gutachten sei eine „relativ schwache Basis“ für ein Urteil, fasste Richter Hufnagl zusammen und stellte in Abstimmung mit den Beteiligten das Verfahren ein. Für die Kosten des Prozesses muss nun die Staatskasse aufkommen. Nur seinen – aus mehreren Fernsehsendungen bekannten – Anwalt muss der Angeklagte selbst bezahlen.
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