Der Standortälteste der Bundeswehr Ingolstadt, Oberst Jochen Gumprich, weist die Bevölkerung darauf hin, dass es sich bei den Übungs- und Ausbildungsplätzen des Standortbereiches um militärische Sicherheitsbereiche handelt. Sie dürfen nicht betreten oder befahren werden, auch wenn sie nicht eingezäunt sind.
Es handle sich dabei um den Pionierübungsplatz in Ingolstadt, den Pionierübungsplatz Wackerstein bei Münchsmünster jeweils einschließlich der Übergangsstellen über die Donau, den Standortübungsplatz Hepberg einschließlich der Standortschießanlage und den Standortübungsplatz Zuchering. Auf allen Übungsplätzen bestehe generell Gefahr durch Fundgegenstände. „Es ist verboten, diese zu berühren, aufzunehmen oder zu entwenden, bei Munition und Munitionsteilen kann Lebensgefahr bestehen“, so Gumprich in seiner Mitteilung.
Kein Schadenersatz bei Unfällen
„Zudem werden während der Übungen Fahrzeuge mit ausgeschalteter Beleuchtung und auch Soldaten getarnt eingesetzt.“ Vor allem bei Dunkelheit und in der Dämmerung seien diese dann schlecht erkennbar, es bestehe Unfallgefahr. Ebenfalls müsse klar sein, dass diese und andere Unfälle ohne Beteiligung der Bundeswehr regelmäßig weder Versicherungsfälle für ihre Versicherung sind noch ein Schadensersatz durch die Bundeswehr geleistet wird. Der Oberst bittet die Bevölkerung, vor allem das Lehrpersonal in den Schulen, besonders auf Kinder belehrend einzuwirken.
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