Pförring
Pflegeleichte Zäune im Ortskern verboten

Pförringer Marktrat beschließt, Stabmatten nicht zuzulassen – Bürgermeister: „Bestehende Anlagen sind Schwarzbauten“

16.06.2022 | Stand 22.09.2023, 22:12 Uhr

Stabmattenzäune sind im künftigen Bebauungsplan für den Innerort nicht erlaubt. Bestehende wie hier in der Römergasse sind Schwarzbauten, da die Gestaltungssatzung von 2008 nur Mauern und Zäune aus senkrechten Latten und Brettern erlaubt. Foto: Kügel

Der Pförringer Innerortsbebauungsplan steht kurz vor dem Abschluss. Nachdem es im Marktrat Diskussionen um die Zulässigkeit von Stabmattenzäunen gegeben hatte, wurde dieser Punkt in einer Sondersitzung geklärt. Ergebnis: Diese Zäune bleiben verboten.

Im Gegensatz zum Maschendrahtzaun hat es der Stabmattenzaun zwar noch nicht in die Musik-Charts geschafft. In der Hitliste der Einfriedungsarten steht die industriell gefertigte und damit preisgünstigere Alternative zum handgeschweißten oder gar schmiedeeisernen Zaun aktuell ganz oben. Kein Wunder also, dass auch im Pförringer Ortskern mancher Grundstücksbesitzer gern einen Stabmattenzaun aufstellen will – oder dies bereits getan hat. Ein Anwohner an der Römergasse, der seinen 80 Meter langen, maroden Holzzaun durch einen pflegeleichten Stabmattenzaun ersetzen möchte, hatte deshalb im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Bedenken gegen den Ausschluss dieser Zaunart vorgebracht.

Nach längerer Diskussion und einem Patt bei der erstmaligen Behandlung der Einwendungen im Rahmen der zweiten Auslegung des Bebauungsplans entschied der Marktrat nun im zweiten Anlauf mit großer Mehrheit, dass Stabmattenzäune im Ortskern nicht zugelassen werden. Ausgeschlossen sind auch Zaunanlagen aus Kunststoff-, Glas- oder großflächigen Sichtbeton-Elementen. „Historisch belegt und vorherrschend im Bestand sind Mauerwerk, Holz oder Schmiedeeisen“, so die Begründung. Um dieses „ortsbildprägende Gefüge aus Gebäude und Einfriedung“ mit Putz, Holz, Metall in einem Mindestumfang beizubehalten, sei eine Beschränkung angebracht. „Bestehende Stabmattenzäune sind Schwarzbauten“, stellte Bürgermeister Dieter Müller (CSU) auf Nachfrage klar. Denn laut der noch gültigen Gestaltungssatzung von 2008 sind neben Mauern nur Zäune aus senkrecht stehenden Holzlatten oder Brettern erlaubt.

Auch bei den anderen Einwendungen von Grundstückseigentümern sah der Gemeinderat keinen Grund, den Bebauungsplan-Entwurf zu ändern. So wird es auf Anraten von Rechtsanwältin Andrea Stührmann wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch für denkmalgeschützte Gebäude keine Ausnahme von der Mindestgrundstücksgröße pro Wohneinheit geben. Noch im Juni und damit gerade noch rechtzeitig vor Ablauf der 2019 erlassenen und bereits einmal auf drei Jahre verlängerten Veränderungssperre soll der Satzungsbeschluss erfolgen. Die Grundstücksbesitzer können damit wieder bauen, dann freilich nach den Vorgaben des neuen „einfachen Bebauungsplans zur Steuerung des Maßes der Nutzung im unbeplanten Ortsbereich.

In der Sitzung notiert

Die Bauvoranfrage zur Umnutzung des sogenannten Däxl- oder Schreinerhauses in Lobsing in ein Schützenheim hat der Pförringer Marktrat in seiner jüngsten Sitzung abgelehnt. Da das kleine, sanierungsbedürftige Haus, das der Markt vor einigen Jahren geerbt hat, für eine solche öffentliche Nutzung ungeeignet erscheint, soll es verkauft werden.

Um die gemeindliche Erdaushubdeponie in Lobsing weiter betreiben zu können, müssen landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen und artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden. Mit der Kostenermittlung wurde in der Marktratssitzung das Büro Wolfgang Weinzierl aus Ingolstadt für rund 4000 Euro beauftragt.
Die Jagdgenossenschaft Pförring will für rund 60000 Euro zwei Wirtschaftswege am Ettlinger Weg und am Rotbuckel in Forchheim asphaltieren lassen. Der Marktrat beschloss, wie üblich 50 Prozent der Kosten zu übernehmen.

DK