Prozess geht weiter
Neuburger Missbrauchsprozess: Verteidiger fordern ein ergänzendes Gutachten

27.03.2023 | Stand 17.09.2023, 0:22 Uhr

Der Prozess am Landgericht Ingolstadt, in dem einem heute 48-Jährigen vorgeworfen wird, die Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin missbraucht zu haben, ist in die nächste Runde gegangen. Foto: Eberl (Archiv)

Vergangene Woche hat das Ingolstädter Landgericht im Prozess gegen einen 48-Jährigen, der vor mehreren Jahren die Tochter seiner damaligen Lebensgefährten in einem Ort im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen missbraucht haben soll, eine Sachverständige vernommen.

Die Psychologin war sich sicher, dass die Angaben des heute 17-jährigen Mädchens glaubhaft sind. Wie erwartet, haben die Verteidiger beantragt, ein ergänzendes Gutachten einzuholen.

Posttraumatische Belastungsstörung bei Mädchen festgestellt

Nach den mutmaßlichen Taten ist bei dem Mädchen eine posttraumatische Belastungsstörung festgestellt worden. Daran haben die Verteidiger am Montag angeknüpft. Es gebe „sehr deutliche Hinweise“, dass die Belastungsstörung auch andere Ursachen haben könnte, heißt es in dem von Anwältin Marion Reisenhofer verlesenen Beweisantrag. Dafür spreche bereits, dass zunächst nur eine „emotionale Störung mit Geschwisterrivalität“ bei dem Mädchen diagnostiziert worden ist. Gemeint ist eine Rivalität mit ihrem jüngeren Halbbruder, dem leiblichen Sohn des Angeklagten.

Verteidigung hält mehrere Ursachen für plausibel

Als Ursache komme auch die damalige schulische Situation des Mädchens in Betracht, die Reisenhofer als „toxisch“ bezeichnete. Oder die „desolate Familiensituation“: Ihre Mutter habe den Angeklagten „verachtet“ und „abfällig“ über ihn gesprochen. Man habe ihn loswerden wollen. Außerdem habe das Mädchen Probleme „mit sich selbst“ gehabt: So habe sie sich etwa geritzt, was auf eine Borderlinestörung hindeuten könnte. Die posttraumatische Belastungsstörung könnte aber auch Folge einer Falschaussage sein, vermuteten die Verteidiger weiter: Eine solche aufrechtzuerhalten, sei nämlich mit erheblichem Druck verbunden.

Staatsanwalt Sebastian Metz bezeichnete ein Ergänzungsgutachten als „bedeutungslos“. Der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl kündigte an, das Gericht wolle sich den Antrag „durch den Kopf gehen lassen“. Im nächsten Termin in zwei Wochen sollen zwei weitere Zeugen vernommen werden. Das Urteil ist für 17. April geplant.