Wie viele Unterschriften braucht es für eine vernünftige Fußgängerampel?

23.08.2018 | Stand 02.12.2020, 15:49 Uhr

Zu "Teilerfolg für die SPD" (DK vom 9.August), worin es um die Querung des künftigen Autobahnanschlusses zum Audi-Campus geht:

So sehr sich der Verfasser dieser Zeilen mit den Damen und Herren des SPD-Ortsvereins Südost über deren Teilerfolg freut (man forderte eine Unterführung und bekommt eine Druckampel), desto mehr wirft der Artikel grundsätzliche Fragen auf: Wann erkennen die Verantwortlichen, dass Maßnahmen, die angesichts des starken Straßenverkehrs für schwächere Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Kinder, Eltern mit Kinderwagen, Behinderte) unternommen werden, gleichzeitig dem Wohle der betroffenen Bürger dienen und deren Lebensfreude heben? Allein die Feststellung, dass die Ausführung einer Querungsstelle "richtlinien- und gesetzeskonform" sei, so das Amt für Verkehrsmanagement, ist kein überzeugendes Argument für in Ingolstadt anzutreffende "Billiglösungen" wie Querungshilfen, an denen uneinsichtige Autofahrer auf ihr Vorfahrtsrecht pochen und Fußgänger zu Gejagten werden.

Eine weitere Frage ergibt sich angesichts der Entwicklung bei der Planung des einzigen Zugangs für Fußgänger von der Stadt (Monikaviertel) zum mittlerweile attraktiven Auwaldsee-Erholungsgelände. Wer entscheidet letztendlich über die Qualität einer derartigen Straßenquerung? Ich möchte die Freude der SPD-Anhänger nicht dämpfen, aber bereits seit der Planungsphase des Ausbaus der Autobahnausfahrt IN-Süd haben sich besorgte Bürger ab 2016 und nachdrücklich in BZA-Sitzungen 2017 für eine vernünftige Lösung, sprich Unterführung, engagiert.

Es ging dabei nicht um die, wie im Artikel des DK vom Baureferenten der Stadt abschätzig genannte "Thyssenröhre aus Wellblech", bei der "das Wasser durch die Ritzen läuft", sondern um sehr ernst vorgetragene Bürgeranliegen! Die unqualifizierte Bewertung des Baureferenten ist auch insofern unangebracht, als eine Unterführung angeblich gar nicht machbar ist bzw. zu kostenträchtig ausfällt. Trotzdem ist offensichtlich die "billigste" Lösung dem Referenten an der dort mit Sicherheit stark befahrenen Straße - zudem in einer Kurve - gerade gut genug.

Eine letzte Frage: Was muss man tun, um im Falle einer Straßenbaumaßnahme, wie der vorgenannten, etwas zu bewegen?

Es sei hier an eine Beschlussvorlage des Leiters des Tiefbauamtes im Stadtrat im Oktober 2017 erinnert, in der es ohne erkennbaren Widerspruch am Ende heißt: "Die in der vorliegenden Entwurfsplanung vorgeschlagene Lösung mit Querungshilfe könnte auch nach Inbetriebnahme ggf. mit einer Lichtsignalanlage mit Anforderung nachgerüstet werden." Die Vorlage war im Juli dieses Jahres Anlass für eine Anfrage an die Stadtratsfraktionen der CSU und SPD. Noch im selben Monat habe ich ein Schreiben des Tiefbauamts erhalten, in dem es heißt: "Abschließend weisen wir nochmals darauf hin, dass die Vorbereitung einer Lichtsignalanlage im Rahmen des Straßenbaus berücksichtigt wird und im Bedarfsfall eine Erhöhung der Querungssicherheit zeitnah möglich ist." Passend dazu berichtet der DK von 500 Unterschriften und vom "Teilerfolg der SPD" mit der Druckampel. Sehr verwirrend das Ganze.

Ich stelle mir die Frage: Wie viele Unterschriften benötige ich, um einen dem Bürger angemessenen und würdigen Zugang zum Auwaldseegelände mit Zebrastreifen und Ampelanlage zu "erbetteln"?

Klaus Heidenreich, Ingolstadt