Leserbrief: Unmut über Verordnung

20.06.2017 | Stand 02.12.2020, 17:55 Uhr

Leserbrief zum Artikel "Teurer Schulweg" (DK vom 12. Juni) über Kosten der Schulbusfahrkarte.

Mit Leid und Mitgefühlen habe ich den Artikel zur Kenntnis genommen. Leben wir doch in einer Zeit, in der die Verordnung über die Schulbeförderung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. September 1994, zuletzt geändert am 1. Juli 2016, Anlass gibt, dass in der Bevölkerung Unmut bezüglich der Anwendung aufkommt. Dies unverständlicherweise trotz zahlreicher Juristen und Verwaltungsexperten in den Behörden. Wer Anfang der 60er-Jahre von der Grundschule am Obersalzberg in das Gymnasium in Berchtesgaden wechseln wollte, musste sich eine Monatskarte der Deutschen Bundespost zum Preis von 15 Mark kaufen, um mit Postbussen befördert zu werden. Diskussionen bezüglich einer Erstattung etwaiger Kosten entbehrten jeglicher Logik und standen nie im Raum. Eltern und Schüler waren einfach nur stolz, privilegiert zu sein, dass man ein Gymnasium besuchen durfte.

Gerhard Hillebrand, Riedenburg