Ingolstadt
Kammerspiele: Der Kampf geht weiter

Rechtsreferent Müller wehrt sich gegen Vorwürfe der Bürgerinitiative: „Wir haben nichts bewusst verzögert!“

10.06.2022 | Stand 22.09.2023, 22:24 Uhr

Einstimmiges Votum: Am 7. April beschloss der Stadtrat, mit dem Instrument des Ratsbegehrens eine Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger über das neue Kleine Haus (Kammerspiele) auf den Weg zu bringen. Doch dagegen regt sich Widerstand. Fotos: Eberl, Hauser

Von Christian Silvester

Ingolstadt – Schwer zu sagen, ob die Auseinandersetzung um das neue Kleine Haus (Kammerspiele) schon Merkmale eines Kampfes aufweist. Die Entwicklung der vergangenen Tage nährt eher den Verdacht, es sei eine Schlacht im Gange.

Wie am Mittwoch berichtet, haben die Sprecher des Bürgerbegehrens „Kammerspiele an der Schutterstraße nein danke“ gemeinsam mit ihrer Anwältin Adelheid Rupp angekündigt, gegen das Ratsbegehren über das Kleine Haus zu klagen. Sie fordern „Waffengleichheit“ und richteten mit angriffslustiger Wortwahl Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung. Die würde „ein windiges Verfahren betreiben“, um die Bürgerinitiative zu benachteiligen, ja „auszubooten“. Anfragen der Initiatoren würden so spät wie möglich beantwortet, um deren Anliegen „zu verschleppen“.

Anwältin Rupp, die zehn Jahre lang für die SPD im Landtag saß, schloss diese Philippika mit der Bemerkung ab, ein derart „unredliches Verhalten“ – sie meint die Stadt Ingolstadt – habe sie „in ihrem ganzen politischen Leben nicht erlebt“.

Als sich der Pulverdampf verzogen hatte, reagierte Rechtsreferent Dirk Müller (kleines Foto) auf die Offensive der Bürgerinitiative. Deren zentraler Vorwurf lautet: Am 7. April habe der Stadtrat das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt, der Bescheid mit der Ablehnung sei aber erst vier Wochen später zugestellt worden. Man habe der Stadtverwaltung mit einer Untätigkeitsklage drohen müssen, sonst wäre wohl länger nichts passiert, so Bündnissprecher Armin Herker. Darauf Müller: Der Vorwurf sei unzutreffend und unfair. „Wir haben nichts bewusst verzögert!“

Der Referent rechnet vor: Am 15. März hat die Initiative die gesammelten Unterschriften im Rathaus abgegeben. Die seien geprüft worden. Am 7. April, drei Wochen später, habe sich der Stadtrat in einer Sondersitzung mit dem Bürgerbegehren befasst, es aus mehreren Gründen für unzulässig erklärt und dann einstimmig beschlossen, die Volksabstimmung über das neue Kleine Haus per Ratsbegehren auf den Weg zu bringen. Am 4. Mai habe die Verwaltung den Bescheid zugestellt – keine unzumutbar lange Zeit. „Da waren auch die Osterfeiertage dazwischen“, sagt Müller. Eine Untätigkeitsklage sei erst dann berechtigt, „wenn sich eine Verwaltung drei, vier Monate lang nicht meldet“, und davon könne hier gar keine Rede sein.

Trotz der Klage gegen das Ratsbegehren: „Die Vorbereitungen für den Bürgerentscheid am 24. Juli laufen“, sagt Müller. „Bisher liegt keine Verfügung des Gerichts vor.“

„Unredliches Verhalten der Stadt“, „windiges Verfahren“ – das sei wirklich ein sehr harter Tonfall der Kritiker, fügt er an. Daher noch ein Gruß Müllers an die Bündnis-Anwältin Adelheid Rupp: „Sie kennt das politische Geschäft ja gut.“

DK