Juristische Schlappe für die Stadt
Verwaltungsgericht urteilt: Grünring-Bürgerbegehren zulässig

Hofmaier: „Hatten nie Zweifel“

09.06.2022 | Stand 22.09.2023, 22:24 Uhr

An diesem Acker am Rande des Grünrings entzündet sich der Streit. Hier soll die Mittelschule Nordost gebaut werden. Foto: Hauser

Das vom Ingolstädter Stadtrat als unzulässig eingestufte Bürgerbegehren „Hände weg vom Grünring!“ ist zulässig.



Die Rechtsanwältin des Aktionsbündnisses, Adelheid Rupp, hat die 36 Seiten umfassende Schrift des Verwaltungsgerichts München am Donnerstagnachmittag erhalten und an ihre Mandanten weitergeleitet.

Hofmaier: „Hatten nie Zweifel“

Die Stadt hatte das Begehren für unzulässig erklärt – unter anderem deshalb, weil in der dazugehörigen Begründung nach Meinung der städtischen Juristen falsche Tatsachen vorgegaukelt worden seien. Der Ferienausschuss des Stadtrates hatte das Bürgerbegehren abgelehnt, wogegen die Initiatoren geklagt hatten. Mit Erfolg, wie sich jetzt herausstellte. „Wir hatten nie Zweifel an der Zulässigkeit“, sagte der ehemalige ÖDP-Stadtrat Franz Hofmaier, einer der drei Vertreter des Begehrens, in einer ersten Stellungnahme zum DK. Die Stadt sei damit verpflichtet, den Bürgerentscheid mit der vom Begehren verwendeten Formulierung durchzuführen.

Juristische Schlappe für die Stadt

Das Urteil ist eine juristische Schlappe für die Stadt – und das in einer Zeit, in der vor dem Hintergrund des anstehenden Ratsbegehrens am 24. Juli ohnehin in vielerlei Hinsicht die Emotionen überkochen. Was es konkret bedeutet und welche Auswirkungen es auf das Ratsbegehren hat, ist noch unklar – genau wie die Reaktion der Stadt, die das Urteil bestätigte, es aber laut Stadtsprecher Michael Klarner noch nicht bewerten wollte. „Bevor wir uns hierzu äußern können, muss zunächst die umfangreiche Urteilsbegründung gesichtet und bewertet werden.“

Fast 6000 Unterschriften gesammelt

Gegenstand des Begehrens ist der Standort der geplanten Mittelschule Nordost, die im zweiten Grünring bei Oberhaunstadt gebaut werden soll. Eine aus politischen Gruppierungen und Naturschützern bestehende Aktionsgruppe hatte gegen die Pläne fast 6000 Unterschriften gesammelt, um einen Bürgerentscheid zu erwirken. Nachdem sich das Urteil in einer ersten mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts bereits abgezeichnet hatte, zeigten sich die Initiatoren zunächst offen für ein Ratsbegehren. Weil in der dafür vorgesehenen Formulierung der Begriff „Grünring“ nicht vorkam, behielt das Bündnis die Klage bei. Hofmaier bedauert, dass sich die Stadt leider für ein Ratsbegehren ohne Abstimmung der Formulierung mit den Klägern entschieden habe. „Der Bürgerentscheid könnte mit einvernehmlichen Formulierungen schon längst über die Bühne sein. Wir haben jetzt vollkommen unnötig knapp ein Jahr Zeit verloren.“