Kaminkehrer zu spät gerufen
Ingolstädter Hausbesitzer muss nach Fristversäumnis Bußgeld zahlen

13.11.2022 | Stand 21.09.2023, 4:41 Uhr

Für das Überprüfen von Heizungen gibt es Fristen: Deshalb sollte ein Kaminkehrer rechtzeitig bestellt werden. Foto: Michael/dpa

Die Überschreitung von Fristen bei der Inspektion von Heizungen und Kaminen durch Kaminkehrer kann für Hausbesitzer schnell ein Bußgeld nach sich ziehen.



Das musste jetzt – bereits zum wiederholten Male – ein Ingolstädter feststellen, der wegen eines solchen Versäumnisses von der Stadt ein Ordnungsgeld von 150 Euro (plus 30 Euro Bearbeitungsgebühr) aufgebrummt bekommen hat. Sein Einspruch vor dem Amtsgericht brachte dem Mann lediglich eine Reduzierung des Betrages, aber keine Aufhebung des Bescheides ein.

Im vorliegenden Fall hatte der Betroffene vor einigen Jahren – angeblich nach schlechten Erfahrungen mit dem für ihn zuständigen Bezirks-Kaminkehrer – einen „freien“ Schornsteinfeger mit der Kontrolle der Heizungsanlage in seinem Reihenhaus beauftragt. Das ist nach einer von der EU erzwungenen Gesetzesreform mittlerweile auch in Deutschland möglich. Während die fest zugewiesenen Kaminkehrer ihre Klientel von sich aus fristgerecht aufsuchen, muss ein frei gefundener Kollege allerdings vom Hausbesitzer jedes Mal aufs Neue bestellt werden – und zwar ebenfalls fristgerecht.

Ermahnungsschreiben nicht bis ins Letzte gelesen

Genau dies hatte der jetzt vor Amtsrichter Ruprecht Herbst stehende Ingolstädter Anfang des Jahres aber versäumt. Er habe einfach nicht mehr an die Frist gedacht und sich ein Ermahnungsschreiben der Stadt Ingolstadt wohl auch nicht bis ins Letzte durchgelesen, erklärte der Hausbesitzer, von Beruf Gymnasiallehrer, sein Verhalten. Als er seine Heizung Ende März überprüfen ließ, war die Frist wohl bereits um einige Wochen überschritten worden – und prompt zeigte das Ordnungsamt kein Pardon.

Er wolle sein Versäumnis gar nicht bestreiten, halte das festgesetzte Bußgeld aber einfach für zu hoch, so der Betroffene vor Gericht. Das sei schließlich etwa das Dreifache der normalen Inspektionskosten. Offenbar sieht er sich durch die von ihm so empfundene kleinliche Auslegung der Bestimmungen durch die Stadt schikaniert. Allerdings musste er sich vom Vorsitzenden vorhalten lassen, sich 2019 bereits eine vergleichbare Bußgeldsache erlaubt zu haben. Auch sei ihm als Akademiker zuzutrauen, ein städtisches Schreiben vollständig zu lesen und zu verstehen, merkte Richter Herbst an.

Betrag wurde immerhin reduziert

Der Vorsitzende legte dem Hausbesitzer nahe, den unzweifelhaften Tatbestand zu akzeptieren und den Einspruch auf die Rechtsfolgen, also auf die Höhe des Bußgeldes, zu beschränken, worauf der Mann auch einging. In einem Beschluss wurde der Betrag vom Gericht auf 100 Euro reduziert. Eine Vertreterin der Stadt machte sich hierzu einige Notizen. Wohl ein Zeichen dafür, dass Geschehnisse rund um das Thema Feuerstättenkontrolle bei der Stadt überaus ernsthaft verfolgt werden.

DK