Wirkungslose Krebsmittel verkauft
Heilpraktiker-Prozess in Ingolstadt: BGH sieht einzelne Rechtsfehler

24.07.2024 | Stand 25.07.2024, 8:54 Uhr |

Im Fall des Mannes war es zu Rechtsfehlern im Kontext der Auslieferung des Angeklagten aus Zypern gekommen, wie der BGH feststellte. In seinem Fall muss nun ein Gericht noch einmal die Gesamtstrafe neu festlegen. − Symbolbild:

Nach der Verurteilung zweier Angeklagter wegen des Verkaufs eines wirkungslosen Krebsmittels an eine Reihe schwer kranker Patienten hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Schuldsprüche geringfügig geändert.



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Nach der Verurteilung zweier Angeklagter wegen des Verkaufs eines wirkungslosen Krebsmittels an eine Reihe schwer kranker Patienten hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Schuldsprüche geringfügig geändert. Aufgrund der Revisionsanträge der beiden Beschuldigten stellten die Richter in Karlsruhe fest, dass die Vorwürfe in zwei Fällen wegen Verjährung entfallen. In etlichen anderen Fällen bleibt es hingegen bei den Schuldsprüchen. An der gegen die Heilpraktikerin verhängten Haftstrafe ändert sich durch die BGH-Entscheidung nichts, bei dem Ingolstädter Unternehmer könnte die Zeit hinter Gittern dagegen leicht verkürzt werden.

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Wirkungslose Krebsmittel verkauft



Das Landgericht Ingolstadt hatte im Juni 2023 eine Heilpraktikerin aus Schrobenhausen und den Anbieter des angeblichen Wundermittels BG-Mun zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die Frau bekam eine dreijährige Haftstrafe, den Unternehmer aus Ingolstadt verurteilte die Kammer zu insgesamt sechs Jahren und neun Monaten Gefängnis. Im Fall des Mannes war es auch zu Rechtsfehlern im Kontext der Auslieferung des Angeklagten aus Zypern gekommen, wie der BGH feststellte. In seinem Fall muss nun ein Gericht noch einmal die Gesamtstrafe neu festlegen. Viel bringen wird die neue Verhandlung dem Mann aber nicht: Laut BGH ist „sicher abzusehen“, dass er nur mit einem „geringfügigen Teilerfolg“ rechnen kann.

Im Fall der verurteilten Heilpraktikerin bestätigte der BGH hingegen die ausgesprochene Haftstrafe. Denn für eine Aufhebung des Strafmaßes fallen die beiden verjährten Fälle, in denen das Landgericht Geldstrafen verhängt hatte, laut BGH nicht stark genug in Gewicht. Es sei „ausschließen“, dass die Ingolstädter Richter die Frau ohne Berücksichtigung dieser Fälle zu einer milderen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt hätten.

Opfer des Schwindels um das angebliche Wundermittel BG-Mun waren Patienten, die Krebs oder andere schwere Erkrankungen hatten. Teils waren die Betroffenen bereits vor der Verurteilung der Beschuldigten gestorben. Das Verfahren in Ingolstadt lief zwei Jahre lang, 64 Verhandlungstage waren nötig. Es war der bis dahin längste Prozess in der Geschichte des Ingolstädter Gerichts.

− DK/dpa


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