Im Fall des Totschlagsversuchs an einem pensionierten Beilngrieser Gymnasiallehrer hat es am Ingolstädter Landgericht am Montag das erwartete Urteil gegeben. Bereits in der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft war ausgeführt worden, dass die Tat nur durch eine schwere Bewusstseinsstörung der jungen Frau erklärt werden kann.