Ingolstadt
Falsche Chefs: Betrugsdelikt „CEO-Fraud“ - Fall in der Region

Kriminelle geben sich als Vorgesetzte oder Geschäftspartner aus

05.10.2022 | Stand 22.09.2023, 4:57 Uhr |

Wer zweifelhafte Zahlungsaufforderungen von vermeintlichen Geschäftspartnern erhält, sollte die E-Mails auf korrekte Absenderadresse und Schreibweise prüfen. Foto: picture alliance/dpa

Der DONAUKURIER berichtete kürzlich über einen aktuellen Fall bei einem Gaimersheimer Unternehmen, in dem beinahe 56000 Euro erbeutet wurden.



Eine Mitarbeiterin der Firma wurde unter dem Namen einer Beschäftigten eines Geschäftspartners per E-Mail aufgefordert, Zahlungen auf andere Konten zu leisten. Daraufhin hatte sie zwar mehrere Überweisungen auf die genannten Konten veranlasst, das Geld konnte jedoch wieder zurückgeholt werden. Diese Betrugsmasche, bei der sich Kriminelle als Vorgesetzte oder vertraute Geschäftspartner ausgeben, wird polizeilich „CEO-Fraud“ genannt, auf deutsch „Geschäftsführer-Betrug.“ Ein Delikt, das zwar noch recht unbekannt ist, aber immer öfter Anwendung findet.

Mehrere Delikte registriert

Wie das Polizeipräsidium Oberbayern Nord in Ingolstadt auf Anfrage mitteilt, wurde im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord im laufenden Jahr eine niedrige zweistellige Zahl von Delikten aus dem Phänomenbereich „CEO-Fraud“ bekannt. Damit decke sich die Fallzahl mit den Werten aus dem Vergleichszeitraum des Vorjahres 2021. Die Schadenssummen könne die Polizei nicht beziffern. „CEO-Fraud“ sei laut dem Polizeipräsidium zudem nicht gesondert in der Kriminalstatistik ausgewiesen. Die in diesem Bereich begangenen Delikte würden statistisch als „sonstiger Betrug“ erfasst. Die Datenlage sei deshalb dürftig. Das Bundeskriminalamt (BKA) teilt mit, dass Kriminelle mithilfe dieser Betrugsmasche bereits mehrere Millionen Euro mit „zum Teil gravierenden Folgen für die betroffenen Unternehmen und die getäuschten Mitarbeiter“, erbeutet hätten. In einer Vielzahl von Fällen seien die Täter jedoch nicht erfolgreich gewesen, weil die kontaktierten Mitarbeiter aufmerksam gewesen seien und sich von den Tätern nicht hätten täuschen lassen.

Polizei rät zur Vorsicht

Wer mit zweifelhaften Zahlungsaufforderungen konfrontiert wird, dem rät das BKA, die E-Mails auf korrekte Absenderadresse und Schreibweise zu prüfen und in jedem Fall zusätzlich die Zahlungsaufforderung über Rückruf beim genannten Auftraggeber zu verifizieren. Auch die Geschäftsleitung oder der Vorgesetzte sollten informiert werden.

Generell sollte man bei verdächtigen Zahlungsaufforderungen immer skeptisch bleiben – besonders wenn Zahlungen auf ausländische Konten zu leisten sind – und nicht davor zurückschrecken, sich bei konkretem Betrugsverdacht an die Polizei zu wenden.

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