Manche beschäftigen sich gar nicht damit. Andere versuchen, ihr Erbe in seitenlangen handschriftlichen Testamenten bis ins kleinste Detail zu regeln. Beides ist nicht zu empfehlen, sagt Hannelore Greger, die Leiterin des Ingolstädter Nachlassgerichts. Im Interview erklärt sie, worauf man beim Vererben achten sollte.
Frau Greger, Sie haben mit vielen Testamenten zu tun. Was fällt Ihnen auf?
Hannelore Greger: Häufig werden in handschriftlichen Testamenten mehrere Personen mit einzelnen Gegenständen bedacht. Die Frau soll das Haus, der Sohn das Konto und der Enkel die teure Angelausrüstung...