Verfahren eingestellt
Nach Vergewaltigungs-Vorwurf gegen Ingolstädter Kommunalpolitiker: Keine Anklage

03.02.2025 |

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen einen Ingolstädter Kommunalpolitiker wurden eingestellt. Einen Nachweis für eine Straftat sah die Behörde nicht. Foto: Archiv

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat das Verfahren wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung gegen einen Ingolstädter Kommunalpolitiker eingestellt. Das bestätigte Petra Osthoff, Sprecherin der Behörde, am Montag auf Nachfrage unserer Zeitung.

  

Kein Nachweis für eine Straftat

Die Einstellung erfolgte nach Paragraf 170 II der Strafprozessordnung. Die Ermittlungen ergaben keinen Nachweis für eine Straftat.

Die Aufregung war groß, als im Sommer vergangenen Jahres bekannt wurde, dass ein Kommunalpolitiker von einer Frau wegen des Versuchs einer Vergewaltigung angezeigt worden war. „Wir ermitteln ergebnisoffen in alle Richtungen“, hatte Nicolas Kaczynski, der Leiter der Staatsanwaltschaft Ingolstadt, unserer Zeitung damals gesagt.

Vorwurf der Vergewaltigung

Der Beschuldigte hatte sich bereits zivilrechtlich mit einer Unterlassungsklage dagegen gewehrt, dass die Frau die Anschuldigung Dritten gegenüber weiterverbreiten dürfe. Nach ihrer Anzeige bei der Polizei hatten die Beamten Verletzungen dokumentiert, die die Frau auf die angezeigte Tat zurückgeführt habe. Der Vorfall soll sich im Privathaus des Mannes ereignet haben. Die Richterin hatte beiden Parteien zu einer Einigung geraten, zu der diese sich durchringen konnten.

In dem Zivilverfahren war es nur um die Äußerung gegangen, nicht um strafrechtliche Folgen einer möglichen Tat. Diese wurden von der Staatsanwaltschaft geprüft, die den Fall nun mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.

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