Ingolstadt – Das Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation weist darauf hin, dass die Bearbeitung von Ausnahmegenehmigungen vom verbotenen Parken (Bewohner, Handwerker, Soziale Dienste, Schwerbehinderte, sonstige) und die Einrichtung von Umzugszonen in der Zeit von Freitag, 20. September, bis einschließlich Freitag, 4. Oktober, aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist. Anträge können jedoch gestellt werden.
DK