Am 43. Verhandlungstag im sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozess am Landgericht Ingolstadt ging es erneut um die Psyche der Angeklagten. Denn die Verteidigung von Shahraban K.B. hatte der Verwertung des 75 Seiten umfassenden Gutachtens von Professor Kolja Schiltz, vorgetragen am 35. Verhandlungstag im Juli, widersprochen.