Beitrag zur Verkehrswende
Das Fahrrad geht kostenlos im Bus mit: Ab wann das in Ingolstadt möglich ist

31.05.2023 | Stand 16.09.2023, 7:18 Uhr

Mit dem Fahrrad in den Bus – wenn Platz ist. Die Mitnahme soll künftig nichts mehr kosten. Foto: IMAGO / Rüdiger Wölk

Was in anderen Verkehrsverbünden schon Alltag ist und in Ingolstadt bislang nur als Pilotversuch lief, soll jetzt auf breiter Basis eingeführt werden: Mit Beginn der Sommerferien (29. Juli) ist die Fahrradmitnahme auf allen innerstädtischen Buslinien im Stadtgebiet Ingolstadt kostenlos möglich.



„Wir wollen es einfach machen“, betont INVG-Geschäftsführer Robert Frank. Deshalb ist das Rad auch umsonst. Wenn, wie in anderen Verbünden, dafür noch extra eine Fahrkarte gekauft werden muss, nimmt dies wieder Zeit in Anspruch. Auf den Regionallinien, die von den benachbarten Landkreisen in die Stadt Ingolstadt und umgekehrt fahren, kann das Rad jedoch nicht mitgenommen werden.

Diese weiteren Einschränkungen gibt es



Außerdem gibt es noch weitere Einschränkungen. „Die Fahrradmitnahme ist eine Möglichkeit, kein Recht“, betont Frank. Denn Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren haben immer Vorrang. „Um das Projekt im Alltag erfolgreich umzusetzen, ist das rücksichtsvolle Verhalten aller Fahrgäste entscheidend“, betont Frank.

Und das scheint auch zu funktionieren. Ein Pilotversuch zur Fahrradmitnahme im Bus ist nach seinen Worten seit 2015 auf der Linie 60 ohne Konflikte verlaufen. Der Aufsichtsrat der Stadtbus Ingolstadt hat daher entschieden, dass ab 29. Juli alle innerstädtischen Buslinien für die kostenlose Fahrradmitnahme geöffnet werden. Dies gilt zunächst testweise für ein Jahr bis Ende Juli 2024. In dieser Zeit sollen die Erfahrungen, aber auch mögliche Konfliktsituationen sorgfältig ausgewertet werden.

Hier die genaueren Bestimmungen: Fahrräder werden nur mitgenommen, wenn ausreichend Platz im Bus vorhanden ist. Während der Hauptverkehrszeit von 6.30 bis 8.30 Uhr von Montag bis Freitag oder wenn der Platz für Rollstuhlfahrer, Rollatoren oder Kinderwagen benötigt wird, können Räder nicht mitgenommen werden.

Regelung gilt nur für „normale“ Fahrräder



Die Regelung gilt auch nur für „normale“ Fahrräder sowie für E-Bikes bis Tempo 25. Lastenfahrräder, Tandems, Dreiräder, Pedelecs oder E-Scooter sind davon ausgenommen. Mittlerweile wurden in den Bussen auch eigene Schlaufen angebracht. Besitzer müssen ihre Räder dort anhängen und zusätzlich sichern. Die Einstiege und Durchgänge sind frei zu halten. Und bei drohenden Konflikten oder bei mangelnder Sicherung des Fahrrades hat der Busfahrer ein Weisungsrecht.

Für Frank ist die neue Regelung ab Beginn der Sommerferien auch ein Beitrag zur Verkehrswende. Weiter ist geplant, die Infrastruktur zum Fahrradabstellen an den Haltestellen zu verbessern. Zudem soll der Radverleih auch in die INVG/VGI-App integriert werden.