Der sogenannte Doppelgängerinnen-Mordprozess vor dem Landgericht Ingolstadt kann am Donnerstag unter Vorsitz von Richter Konrad Kliegl weitergehen.
Das Gericht hat den Befangenheitsantrag der Verteidiger gegen die gesamte Kammer als nicht begründet abgelehnt, wie Rechtsanwalt Thilo Bals, der zusammen mit Klaus Wittmann den Mitangeklagten Sheqir K. vertritt, unserer Zeitung sagte.
Aufzeichnung von Tonaufnahmen als Streitpunkt
Wie berichtet, hatten sich die Verteidiger der beiden Angeklagten Shahraban K.B. und Sheqir K. vergangene Woche zusammengetan und gemeinsam einen Befangenheitsantrag gegen die drei Richter und Schöffen gestellt.
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Anlass dafür war, dass die Kammer das Gesuch von Verteidiger Alexander Stevens, das auf bis zu fünf Stunden angesetzte Plädoyer der Staatsanwaltschaft zur Vorbereitung der Verteidiger-Plädoyers aufzeichnen zu dürfen, abgelehnt hatte. Derlei Tonaufnahmen in Gerichtssälen sind in Deutschland nicht üblich. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist zwar vom Bundestag beschlossen, der Bundesrat hat jedoch den Vermittlungsausschuss angerufen.
Plädoyer der Staatsanwaltschaft wird am Donnerstag fortgeführt
Stevens vertritt zusammen mit drei weiteren Anwälten die Deutsch-Irakerin. Zwei der Juristen hatten vergangenen Dienstag gefehlt. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft, das trotz Befangenheitsantrag begonnen hatte, soll nun am Donnerstag fortgesetzt werden.
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