Wettstetten
Keine Vorgaben für Einfriedungen

28.05.2021 | Stand 31.05.2021, 3:33 Uhr
Gilt als Negativbeispiel für Einfriedungen: diese Betonmauer an der Rackertshofener Straße. −Foto: Gülich, Anne, Wettstetten

Wettstetten - Da das gemeindliche Bauamt zu den erlaubten Maßen und der Beschaffenheit von Grundstückseinfriedungen immer wieder Anfragen erhält, bat Bürgermeister Gerd Risch um eine Grundsatzentscheidung zu diesem Punkt als Vorgriff auf die geplanten Bebauungsplanänderungen.

"Das ist ein schwieriges Thema: Was darf ich? Ist eine Mauer zulässig? Wie hoch darf sie sein? Oder bestehen wir auf durchsichtigen Einfriedungen? Was ist dann die Definition des Begriffs durchsichtig? " Mit diesen Fragen eröffnete der Rathauschef die Diskussion, in deren Zentrum die Überlegung stand, wie viel die Gemeinde in Gestaltungsfragen vorgeben möchte - oder ob sie einfach auf die Bayerische Bauordnung (BayBO) verweist. Die sieht als einzige Beschränkung eine Maximalhöhe von zwei Metern vor und lässt ansonsten den Eigentümern freie Hand bei der Gestaltung ihrer Einfriedung. Der Gemeinderätin Betty Weitzel-Oeth ist das zu wenig an Festlegung: "Ich will nicht alles vorschreiben, aber unsere Aufgabe als Rat ist es doch, gestalterische Vorgaben zu machen. Eine Abschottung zur Straße finde ich in Ordnung, aber zu den Gärten der Nachbarn würde ich mehr Durchlässigkeit befürworten. " Immer wieder als Negativ-Beispiel angeführt wurde die kürzlich fertiggestellte Einfriedung eines Grundstücks in der Rackertshofener Straße aus zwei Meter hohen Betonelementen. Die nannte SPD-Sprecher Michael Knöpfle "Gefängnishofarchitektur". Bauchschmerzen mache ihm aber vor allem die Höhe. Mehrere BWG-Gemeinderäte sprachen sich gegen jede Reglementierung aus, die BayBO genüge als Vorlage. Auch CSU-Rat Josef Straßer schloss sich dieser Meinung an. "Dann legen wir keine Gestaltungsvorgaben fest, und jeder kann bis zwei Meter Höhe machen, was er möchte", fasste Rathauschef Risch zusammen. Der Rat beschloss diese Regelung gegen drei Stimmen.

agw