Manching
Klage vor Gericht - trotz Einigung der Rathauschefs

Manching und Ingolstadt wegen Wertstoffhof in Weiherfeld vor dem Kadi - obwohl eine Vereinbarung geplant ist

24.05.2021 | Stand 28.05.2021, 3:33 Uhr

Manching/Ingolstadt - Aktenzeichen M 9 K 18.1943, öffentliche Sitzung der 9. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts in München.

Dort soll diese Woche die Klage des Marktes Manching gegen die Stadt Ingolstadt verhandelt werden - obwohl sich Ingolstadts OB Christian Scharpf und Manchings Bürgermeister Herbert Nerb schon längst in einem persönlichen Gespräch geeinigt haben. "Keiner will den Prozess, keiner braucht ihn mehr", sagte Nerb gegenüber unserer Zeitung. Doch bisher sei es nicht gelungen, bis zum Gericht durchzudringen.

Gegenstand der Auseinandersetzung ist die "Baugenehmigung für Dritten", wie es im Juristendeutsch so schön heißt. Es geht um die Genehmigung für den vor zwei Jahren eröffneten Wertstoffhof im Gewerbegebiet Weiherfeld, was die Stadt nach Ansicht des Marktes mit ihm hätte absprechen müssen. Hat sie aber nicht - Manchings Bürgermeister hatte zuerst davon aus unserer Zeitung erfahren. Der Recyclinghof befindet sich auf dem östlichen, dem Schanzer Teil der ehemaligen Max-Immelmann-Kaserne in Oberstimm und ist längst in Betrieb. Laut Marktgemeinde ist die Anlage im Außenbereich und der Bebauungsplan hätte aufgrund des "interkommunalen Abstimmungsgebots" mit Manching abgestimmt werden müssen.

"Wir wollen keinen Krieg mit Ingolstadt", betonte schon im April 2018 Nerb. Doch die Marktgemeinde fürchtete damals (wie auch heute immer noch) durch den Wertstoffhof eine zusätzliche Verkehrsbelastung. Die Immelmannstraße in Oberstimm ist derzeit noch rechtlich eine Privatstraße im Besitz des Bundes, wird aber in dessen Auftrag von Manching unterhalten. Außerdem plant die Marktgemeinde, auf ihrem Teil der ehemaligen Kaserne ein Gewerbegebiet auszuweisen und die Straße zu kaufen. Sie wäre dann auch für den Unterhalt zuständig. Die vier Fraktionen im Gemeinderat waren sich damals deshalb einig, gegen den Bescheid der Bauordnungsbehörde zu klagen. Denn die Kommune hat keine Möglichkeit, Widerspruch dagegen einzulegen - das sogenannte Widerspruchsverfahren wurde durch einen Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtages im Jahr 2007 abgeschafft.

Der Markt müsse klagen, so hieß es seinerzeit, denn andernfalls hätte die Gemeinde keinerlei Möglichkeiten, bei der Finanzierung eventuell verkehrstechnisch nötiger Maßnahmen wie dem Bau eines Kreisels oder einer zusätzlichen Ampel an der B13 die Stadt mit einzubinden. Nerb sah die Klage schon vor drei Jahren als formalen Akt, Ziel war schon damals eine außergerichtliche Einigung.

Was erschwerend hinzukommt: Die IFG hat bereits das neun Hektar große Gebiet Weiherfeld-Ost erworben (wo jetzt Autos stehen) und will dort Gewerbe ansiedeln. Die Erschließung ist zwar über den Hochfeldweg geplant - aber der Markt will, dass die Stadt mit einem Gutachten nachweist, dass die Straße Am Hochfeldweg dies auch bewältigen kann. Mit eingeschlossen werden soll nach Wunsch Manchings das zusätzlich geplante städtische Gewerbegebiet Weiherfeld-Süd mit gut 13 Hektar Fläche, wofür die überörtliche Anbindung aus Sicht der Manchinger nicht geklärt ist. Auch hier wird der zusätzlich entstehende Verkehr sehr kritisch gesehen.

Möglicherweise wird der Prozess aber überflüssig. Denn Nerb und Scharpf haben sich in einem Gespräch darauf verständigt, sich außergerichtlich zu einigen. Es soll eine entsprechende Vereinbarung geschlossen werden. Doch der Gerichtstermin am Verwaltungsgericht in München steht - bis jetzt.

DK