Wettstetten
Weiterer Schritt zum Seniorenzentrum

Gemeinderat Wettstetten mit 14:5 Stimmen für erste Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

30.04.2021 | Stand 23.09.2023, 18:19 Uhr
Wie in dieser Computergrafik soll das an der Rackertshofener Straße in Wettstetten geplante Seniorenzentrum einmal aussehen. −Foto: Erl-Bau

Wettstetten - Zwei Jahre nach Vorstellung der ersten Planungen für ein Seniorenzentrum an der Rackertshofener Straße wurde in der jüngsten Sitzung des Wettstettener Rats am Donnerstagabend die erste Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit 14:5 Stimmen beschlossen.

Im Laufe der beiden Jahre hatte es immer wieder Proteste in Hinblick auf das von der Firma Erl aus Deggendorf beabsichtigte und vom Gemeinderat überwiegend begrüßte Bauvorhaben gegeben.

Ursula Jocham vom Planungsbüro Jocham + Kellhuber erläuterte den Entwurf, in den bereits die Wünsche und Vorschläge des Gemeinderats eingearbeitet waren. "Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, kann hier nur dieses konkrete Vorhaben verwirklicht werden", erklärte die Stadtplanerin. Das Seniorenzentrum besteht aus drei Gebäudekomplexen, die an der Rackertshofener Straße in den Hang gebaut werden. Um den (ab Straßenniveau) zwischen 10,40 und 16,70 Meter hohen Baukörpern mehr Leichtigkeit zu verleihen, springen die oberen Geschosse zum Teil zurück. "Aus der Ferne sieht man sie natürlich, aber je näher man rankommt, desto weniger fallen sie ins Auge", bemerkte der Wettstettener Bürgermeister Gerd Risch (FW).

Mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes fällt die 2285 Quadratmeter große Gemeinbedarfsfläche am Ortsausgang, für die - je nach Dachart - eine maximale Gebäudehöhe von 7 bis 8,50 Meter festgesetzt ist. Westlich an dieses Grundstück schließt das Seniorenzentrum an. Jocham: "Durch diese Gemeinbedarfsfläche entsteht eine Rücksichtnahme zum Ortsrand, die Bebauung entwickelt sich so stufenweise nach oben. Von der anderen, der Rackertshofener Seite betrachtet, ist das dort bereits vorhandene Gehölz ein großer Pluspunkt. " Der BWG-Vorsitzende Josef Schmid wies darauf hin, dass das Seniorenzentrum mit diesen Ausmaßen rund doppelt so hoch sei wie die in der restlichen Ortschaft maximal erlaubte Bauhöhe und dass seine Fraktion das Projekt deshalb nicht zu Wettstetten passend fände.

"Für ein solches Bauvorhaben brauchen Sie eine gewisse Kubatur. Um Fläche zu sparen, muss man in die Höhe gehen", hielt Planerin Jocham fest und fügte an, dass die zukünftige Entwicklung der Bebauung auch in kleinen Orten wie Wettstetten den Geschosswohnungsbau beinhalten müsse, wolle man nicht noch mehr Flächen verbrauchen.

Risch sprach in diesem Zusammenhang davon, "die zukünftige Tendenz der Bauentwicklung vorauszunehmen" und bezeichnete das Gesamtprojekt als Win-win-Situation für Bauträger und Gemeinde. Aus dem Seniorenzentrum ergebe sich rechtlich auch kein Präzedenzfall für andere Bauvorhaben. Die nötigen Ausgleichsflächen würden gerade bestimmt und lägen demnächst vor.

Auf mehrere Fragen aus dem Rat zum Betreiber und den angedachten Wohn- und Pflegekonzepten erklärte Frank Kühnhauser, Leiter der Projektentwicklung bei Erl, dass bereits Gespräche mit einem Betreiber laufen würden, diese aber noch nicht abgeschlossen seien. Grundsätzlich plane man ein Wohngruppenkonzept mit Gruppen von je 15 bis 20 Personen vorrangig in Einzelzimmern, die sich um eine Wohnküche gruppieren, in der das Tagesgeschehen stattfindet. Demenzpatienten könnten in diesen Gruppen "eingestreut" aufgenommen werden, eine "geschlossene/beschützende Abteilung" sei nicht vorgesehen. Des Weiteren soll es eine "eingestreute Kurzzeitpflege" geben, aber keine Tagespflege. Von den Apartments im barrierefreien Wohnen könnte eine Anzahl als Wohnungen für Pflegepersonal genutzt werden, denn "Pflege ohne Personalwohnungen kann man heute nicht mehr planen", so Kühnhauser.

Die fünf anwesenden BWG-Gemeinderäte stimmten schließlich gegen die Auslegung des Bebauungsplans, die restlichen Fraktionen geschlossen dafür.

Nun haben sowohl Privatleute als auch die Träger öffentlicher Belange mindestens vier Wochen Zeit, ihre Einwendungen vorzubringen.

DK

Anne Gülich