Lenting
Neue Großtagespflege für Kinder

Lentinger Gemeinderat bringt Betreuungseinrichtung in einem Einfamilienhaus auf den Weg - Friedhofssatzung angepasst

16.04.2021 | Stand 19.04.2021, 3:33 Uhr
Hier soll bald Kinderlachen zu hören sein: Das Gebäude an der Ellenbrunnerstraße in Lenting soll nach Umbaumaßnahmen als Großtagespflege genutzt werden. −Foto: Vogl

Lenting - Um dem großen Bedarf bei der Kinderbetreuung gerecht zu werden, wird die Gemeinde Lenting in einem Einfamilienhaus im Ort bald eine neue Großtagespflegeeinrichtung eröffnen.

Dort sollen Kinder im Alter bis zu drei Jahren betreut werden. Der Gemeinderat gab jetzt einstimmig grünes Licht für die Nutzungsänderung.

Wie Bürgermeister Christian Tauer (SPD) bekanntgab, hatten bereits Gespräche mit dem Landratsamt Eichstätt und dem Verein Kinderwelt stattgefunden. Das Gebäude in der Ellenbrunnerstraße 1 könne durch geringe Umbaumaßnahmen zur Betreuungseinrichtung umgestaltet werden. Die Kosten dafür schätzte die Gemeinde auf rund 40000 Euro. Außerdem werde der Bauhof den Umbau durch Eigenleistungen unterstützen, kündigte Tauer an.

Für Kinder unter drei Jahren herrscht nach seinen Worten erhöhter Betreuungsbedarf. Die neue Großtagespflege könne, wenn alles plangemäß läuft, 2022 öffnen. "Die Personalsuche übernimmt der Verein Kinderwelt. " Im Gemeinderat gab es einstimmig grünes Licht für die Nutzungsänderung.

Lenting plant den barrierefreien Ausbau der drei Bushaltestellen an der Hofmark für rund 151000 Euro. Nach dem Absenken des Bordsteinpflasters sollen auch Rinnen für Sehbehinderte geschaffen werden. Außerdem soll ein neuer Unterstand für 21500 Euro (in der Gesamtsumme mit enthalten) errichtet werden. Die Gemeinde erwartet für die Maßnahme rund 71500 Euro an Fördergeldern. Der Gemeinderat stimmte geschlossen für den Umbau.

Angepasst wurde außerdem die Friedhofssatzung für den Lentinger Gemeindefriedhof, die sich im Wesentlichen an der Mustersatzung für den Bayerischen Städtetag orientiert. Unter anderem wurde die Ruhefrist für Urnen angepasst. Die Ruhefrist für Urnen in der Urnenwand sowie in Erdgräbern setzte der Gemeinderat auf fünf Jahre herab. Das Urnengrab kann also bereits nach fünf Jahren aufgelöst werden. Dies gilt allerdings nicht für das Rasenurnenfeld. Dort gilt weiterhin eine Ruhefrist von zehn Jahren, da hierfür biologisch abbaubare Urnen zu verwenden sind. Künftig wird das Friedhofspersonal ermächtigt, von der Satzung nicht abgedeckte Gegenstände sowohl vom Rasenurnenfeld als auch von der Urnenwand zu entfernen. Die neue Satzung tritt ab 1. Juni in Kraft.

Wolfgang Hüttner (CSU) bedauerte, dass die Aktion "Saubere Landschaft" in Lenting heuer nicht durchgeführt wird. Er wies auf einige Stellen im Gemeindegebiet hin, wo bereits Müllablagerungen erfolgt waren, beispielsweise am Gstocket.

Hinsichtlich des Umbaus der Lentinger Grund- und Mittelschule hatten vier Bewerber im VGV-Verfahren mit einer Matrix dieselbe Punktzahl erreicht. Wie die Verwaltung informierte, musste das Los entscheiden. "Ein Verhandlungsgespräch ist im April geplant", informierte Bürgermeister Tauer.

DK