Die Ingolstädterinnen und Ingolstädter dürfen Anfang 2025 zwei- oder gar dreimal ihr Kreuz auf den Stimmzetteln machen: Am 9. Februar ist OB-Wahl, am 23. Februar Bundestags- und gegebenenfalls OB-Stichwahl. Für die Stadtverwaltung ist dies ein Kraftakt. So müssen Druckereien gesucht und während der Faschingszeit Wahllokale gefunden werden.