Oberdolling
Wird ein Bauantrag zum Präzedenzfall?

Klausurtagung soll Klarheit bringen - Weitere Beschlüsse zum neuen Baugebiet Oberdorfer Berg West II getroffen

21.10.2021 | Stand 24.10.2021, 3:33 Uhr
Im neuen Baugebiet Oberdorfer Berg West II wurden nun die Straßen offiziell gewidmet. −Foto: Vogl

Oberdolling - Vor allem Bauanträge haben den größten Teil der Tagesordnung bei der jüngsten Gemeinderatssitzung des Oberdollinger Gremiums eingenommen. Darunter war diesmal ein besonders richtungsweisender Bauantrag.

Es war eine schwierige Frage: Wie kann man ein größeres Bauvorhaben innerorts genehmigen, ohne einen Bezugsfall zu schaffen? Dementsprechend wurde im Gemeinderat auch diskutiert. Konkret ging es um den Neubau eines Siebenfamilienhauses mit 14 Stellplätzen und drei Reihenhäuser mit drei Doppelgaragen. Das Vorhaben könnte sich an der Stelle einfügen, so die überwiegende Meinung im Gremium. Aber man wollte gleichzeitig auch keinen Präzedenzfall schaffen.

"Einfach wird es nicht", meinte Bürgermeister Josef Lohr (CSU). Ein mögliches Instrument, um die Bebauung zu steuern, wäre ein Innerortsbebauungsplan. Aber bis der fertig sei, dauere es zwei Jahre - in denen die Leute nicht bauen könnten, warnte Harald Schorner von der VG Pförring. Er erläuterte noch weitere damit verbundene Probleme: Wie dass diese Satzung enorm aufwendig sei und jeder künftige Bauantrag dahingehend geprüft werden müsse. Das sei schwierig und brauche vor allem Zeit.

"Ein vereinfachtes Verfahren wäre wünschenswert", sprach Günther Deisinger (CWG) das aus, was wohl die meisten Anwesenden dachten. Eva Ferstl vom Büro Eder ergänzte, man könnte den Innerortsbebauungsplan nicht über den ganzen Ort legen, sondern nur über einen Teilbereich. Außerdem schlug sie eine Stellplatzsatzung vor, um die Dichte der Bebauung zu regeln. "Dann arbeiten die Bauträger mit Tiefgaragen", warf Schorner ein.

Klarheit soll jetzt eine Klausurtagung Ende Oktober mit den beiden Städteplanern Otto Kurz und Andreas Raab vom Amt für ländliche Entwicklung bringen. Solange wurde der Antrag zurückgestellt. Außerdem wurde der Bauausschuss ermächtigt, den Beschluss für den Bauantrag zu fassen, wenn auf der Tagung eine für den Gemeinderat befriedigende Lösung gefunden wird.

Ebenfalls ein Thema: die Widmung der neuen Ortsstraßen im Baugebiet Oberdorf Berg West II. Die Straßen heißen jetzt Am See, Lerchenweg und Amselweg. Die Widmung erfolgte einstimmig.

In dem Zusammenhang informierte Bürgermeister Lohr über eine aktuelle Problematik im Baugebiet: Anlieger hatten sich beschwert, weil sie Entsorgungskosten für abgetragenes Material bezahlen mussten. Da die Gemeinde in dem Gebiet zuvor aufgefüllt hatte, sollte sie nach dem Verursacherprinzip auch die Entsorgungskosten tragen - so die Meinung der dortigen Anlieger.

"Das Problem betrifft nur die Leute, die mit Bodenplatte und ohne Keller bauen", ergänzte Ferstl vom Büro Eder. Wer mit Keller baue, der stoße auf stabilen Grund. Es handelt sich nur um die obersten Bodenschichten. Die Gemeinde Oberdolling hatte durch die Auffüllung eigentlich Geld sparen wollen. Sonst hätte sie 230000 Euro Entsorgungskosten für das Material zahlen müssen, das auf die Parzellen verteilt wurde. Und dieses Geld hätte man zum Teil über die Erschließungsbeiträge auf die Anlieger umlegen müssen. Zudem hätten die Eigentümer auf eigene Kosten auffüllen müssen. Bürgermeister Lohr will dennoch prüfen lassen, ob die Gemeinde für die Entsorgungskosten der Anlieger aufkommen muss. "Wir beschäftigen uns damit."

vov