Ernsgaden
Wildbiesler und Lärm ohne Ende

Anlieger des mit 16 Osteuropäern belegten Zweifamilienhauses schicken Petition an den Landtag

23.05.2018 | Stand 23.09.2023, 3:19 Uhr
Bis zu 16 osteuropäische Arbeiter dürfen laut Bayerischer Bauordnung dieses Zweifamilienhaus in Ernsgaden bewohnen. Die Anlieger sehen sich dadurch massiv in ihren Rechten beeinträchtigt. −Foto: Foto: Gerold Huber

Ernsgaden (DK) Nächtliche Trinkgelage, Streitereien im Freien und Wildbiesler: Seit knapp einem Jahr sorgt im Ernsgadener Wohngebiet "Am Gries" die Belegung eines Zweifamilienhauses mit einer Vielzahl an osteuropäischen Arbeitern für Ärger.

Die Gemeinde ist machtlos, das Landratsamt kann auch nicht viel tun, und so wende sich die Anlieger nun mit einer Petition an den Bayerischen Landtag.

Die Entrüstung ist groß bei den Anliegern, seit ein Bauunternehmer aus dem Geisenfelder Gemeindegebiet im vergangenen Sommer ein Zweifamilienhaus mit Arbeitern aus verschiedenen osteuropäischen Ländern belegt hat. Bis zu 28 waren es in den ersten Monaten.

Bei der Gemeinde fanden die aufgebrachten Anwohner von Anfang an volles Verständnis. Man halte eine solch massive Nutzung des Gebäudes in einem Wohngebiet für rechtswidrig, hieß es bereits im vergangenen Oktober, weil das Gebot der Rücksichtnahme auf die Nachbarn gröblich verletzt werde. Ein derart massiver "Beherbergungsbetrieb" könne hier nicht bestehen bleiben. Vom Ernsgadener Gemeinderat wurde deshalb das Landratsamt als zuständige Bauaufsichtsbehörde aufgefordert, die Nutzung des Gebäudes zu untersagen.

Die Überprüfung der Situation durch die Kreisbehörde hatte zur Folge, dass die Vermietung nun auf einer anderen rechtlichen Basis geschieht. Jetzt, so Bürgermeister Karl Huber, "nennt sich der Zustand organisierte Wohngemeinschaft". Bei einer solchen sei es laut Bayerischer Bauordnung - und angesichts der Größe der beiden Wohnungen - zulässig, diese mit jeweils acht Personen zu belegen. Nun sind es also nicht mehr 28 junge Osteuropäer, wie in der Spitze, sondern - zumindest auf dem Papier -"nur" noch 16.

Zu einer spürbaren Besserung hat dies freilich nicht geführt, wie Grit Schober, eine der Anwohnerin, gegenüber unserer Zeitung erläuterte. Weil offenbar weder die Gemeinde noch das Landratsamt in der Lage seien, an der Situation etwas Grundlegendes zu ändern, habe man sich in einem Anwohnertreffen darauf verständigt, den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages anzurufen, erzählt sie. Ziel sei es, eine Änderung der Bayerischen Bauordnung herbeizuführen. Schließlich hätten nicht nur in Ernsgaden die Bewohner von gewachsenen Wohngebieten ein Anrecht darauf, "von Geschäftemacherei dieser Art" geschützt zu werden, sagt Schober. In der Petition, die die Anwohner der Straße Am Gries, der Griesgasse und des Hofweges unterschrieben haben, wird gefordert, die Belegung auf maximal zehn Personen zu begrenzen.

Hingewiesen wird auf "unerträgliche Lärmbelästigungen" bis spät in den Abend hinein, etwa durch laute Kommunikation oder Streitereien in Folge von Alkoholgenuss, oder einfach nur deshalb, weil die Monteure stundenlang draußen stehen um zu telefonieren, weil sie in ihren "überbelegten Zimmern" keine Privatsphäre haben. Besonders schlimm sei es mit dem Lärm am Wochenende. "Teilweise ist es so extrem, dass die angrenzenden Nachbarn ihr Haus verlassen müssen, um etwas Entspannung zu finden. "

Die Mülltonnen würden nicht entleert, und durch die vielen Fahrzeuge der Arbeiter gebe es auch erhebliche Probleme bei der Parksituation. Zigarettenkippen würden auf die Nachbargrundstücke geworfen, und "häufig werden die Bewohner auch gesehen, wie sie in den Garten urinieren".

Zusammenfassend vertreten die Anwohner der Meinung, dass die Entscheidung des Landratsamtes, die Unterbringung von 16 Personen hier zuzulassen, "massiv in die Rechte der angestammten Bevölkerung eingreift". Es könne nicht angehen, "dass die Rechte von Geschäftemachern (die Rede ist von monatlichen Mieteinnahmen von rund 10000 Euro) und Personen, die keine Rücksicht auf die Situation der benachbarten Familien nehmen, höher eingestuft werden als unsere Rechte". Und dies auf einer bedenklichen rechtlichen Basis, denn durch den ständigen Wechsel der Bewohner komme die Belegung des Gebäudes einer gewerblichen Nutzung gleich. Diese werde durch unbefristete Mietverträge mit Sonderkündigungsrecht nur "umgangen", heißt es in der Petition.

Dass die Anwohner diesen Schritt gehen, dafür hat Bürgermeister Karl Huber "volles Verständnis". Solch ein Objekt, so der Ernsgadener Gemeindechef, "passt vielleicht an den Ortsrand oder in ein Gewerbegebiet, aber keinesfalls in ein reines, alteingesessenes Wohngebiet".

Gerhard Kohlhuber