Manching
Wassergebühren reduzieren

23.05.2018 | Stand 02.12.2020, 16:21 Uhr

Manching (DK) Die Allgemeinverfügung des Landkreises Pfaffenhofen zur Untersagung der Grundwasserbenutzung zu Bewässerungszwecken lässt die Gemeinde Manching nicht unkommentiert.

In einer Mail erwähnt die Leiterin des Hauptamtes, Irene Reichel, die Möglichkeit des Einbaus von Gartenwasserzählern.

Die Allgemeinverfügung des Landratsamts im Rahmen der viel diskutierten PFC-Problematik im Bereich der Manchinger Ortsteile Westenhausen und Lindach untersagt, wie bereits gemeldet, die erlaubnisfreie Benutzung des Grundwassers zur Bewässerung von Gärten bis ins Jahr 2032. "Insofern sieht sich der Markt Manching veranlasst, die Westenhausener und Lindacher über die Vorgehensweise zur Beantragung eines Gartenwasserzählers und der damit verbunden Schmutzwassergebühreneinsparung zu informieren", so Reichel. Natürlich ist Trinkwasser ein äußerst wertvolles Gut ist, das schonend und sparsam verwendet werden soll. Das bedeutet eigentlich, so die Hauptamt-Leiterin, dass die Gartenbewässerung in der Regel über eine erlaubnisfreie Entnahme von Grundwasser aus sogenannten Gartenbrunnen zur Erschließung von oberflächennahem Grundwasser erfolgen sollte. Dies ist aber länger nicht mehr möglich ist.

Die Gemeinde gibt daher grundlegenden Informationen zur Vorgehensweise zum Einbau eines solchen Zählers bekannt: Maßstab für die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren ist nach den Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzung des Marktes Manching vom 27. November 2017 das Trinkwasser. Demnach wird die Abwassergebühr nach der aus der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassermenge berechnet. Davon können die nachweislich auf dem Grundstück zurückgehaltenen und nicht der öffentlichen Entwässerungseinrichtung zugeführten Wassermengen in Abzug gebracht werden. Der Nachweis obliegt dem Gebührenpflichtigen (Grundstückseigentümer) und ist für die Gartenbewässerung in der Regel durch den Einbau eines geeichten Zwischenzählers in die zum Garten/Außenwasserhahn führende Wasserleitung möglich.

Der Zwischenzähler muss so installiert sein, dass von keiner Zapfstelle nach dem Zähler eine Ableitung in die Kanalisation erfolgen kann. Mit dem Einbau kann eine Fachfirma beauftragt werden.

Zum Jahresende erhalten die Gebührenschuldner einen Ablesebrief, mit dem der an die Gemeinde gemeldet werden muss. Für die durch den Gartenwasserzähler jährlich erfasste Wassermenge wird keine Schmutzwassergebühr erhoben. Für Fragen steht die Bauverwaltung des Marktes zur Verfügung, Telefon (08459) 8533 oder 8549.