Ingolstadt
Was gilt?

Wirrwarr um die Corona-Regeln frustrieren die Einzelhändler - Einkaufen mit Termin ab 12. April?

06.04.2021 | Stand 23.09.2023, 17:50 Uhr
Solche Bilder aus Ingolstadt gibt es schon lange nicht mehr. Unser Foto zeigt die Fußgängerzone im Januar 2017. −Foto: Hauser, Archiv

Ingolstadt - Was gilt?

Diese Frage stellen sich dieser Tage in Deutschland Geschäftsleute und Kunden gleichermaßen. Das Wirrwarr um die gerade geltenden Corona-Regeln ist groß, sie sind selbst für jene, die täglich mit dem Thema zu tun haben, kaum mehr zu überblicken. Viele Fragen sind offen: Wird es in Bayern angesichts der stetig steigenden Infektionszahlen und Warnungen von Intensivmedizinern die acht geplanten Modellregionen überhaupt geben? Was unterscheidet sie von den ohnehin ab 12. April im Rahmen des im März verabschiedeten Stufenplans geltenden Regeln, die etwa im Einzelhandel bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 Einkaufen mit Termin, einen gültigem Corona-Schnelltest vorausgesetzt, erlaubt? Oder gibt es einen harten "Brücken-Lockdown" und alle bisherigen Beschlüsse werden gekippt? Am Mittwoch tagt das Kabinett in Bayern. Anschließend wird Ministerpräsident Markus Söder die Ergebnisse in einer Pressekonferenz präsentieren.

Doch was heißt das alles für die Geschäftsleute in Ingolstadt? Sollten keine neuen Beschlüsse auf Bundes- oder Landesebene kommen, treten nach den Osterferien, ab Montag, 12. April, die im März mit der Stufenregelung beschlossenen Lockerungen in Kraft - sofern die damit verbundenen Kriterien erfüllt sind. Lockerungen für Außengastronomie, Kultur und Sport sind an ein stabiles Infektionsgeschehen und eine Inzidenz zwischen 50 und 100 gekoppelt und müssen vom bayerischen Gesundheitsministerium genehmigt sein. "Wenn die hierzu definierten Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Stadt Ingolstadt einen entsprechenden Antrag stellen", teilte Stadtsprecher Michael Klarner auf Anfrage mit. Im Einzelhandel wäre bei einer Inzidenz unter 100 Einkaufen unter Einhaltung eines entsprechenden Hygienekonzepts erlaubt, bei einer Inzidenz zwischen 100 und 200 mit Termin und gültigem Corona-Schnelltest, aber unter verschärften Auflagen für die Geschäfte, was die Anzahl der Kunden im Laden anbelangt. Die ab 12. April geltenden Regeln für den Einzelhandel müssen nicht extra vom Ministerium genehmigt werden. Soweit die gegenwärtig geltende Beschlusslage.

Der Unterschied zu den acht geplanten Modellregionen ähnlich dem Tübinger Modell, liegt in der Inzidenz. Beim Einzelhandel gibt es kaum einen Unterschied, der Besuch der Außengastronomie, eines Museums oder Theaters wäre in der Modellregion mit Schnelltest jedoch auch bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 möglich. Auch Ingolstadt hatte sich dafür beworben, erfüllt aber, was die Einwohnerzahl anbelangt, nicht die Auswahlkriterien. Und ob die Modellregionen überhaupt kommen, ist ohnehin fraglich.

IN-City-Vorsitzender Thomas Deiser glaubt angesichts der Entwicklung auch nicht daran, dass der Stufenplan umgesetzt wird. Sollte Einkaufen mit Termin möglich sein, wäre es eine deutliche Verbesserung gegenüber der Situation jetzt.

Die Ingolstädter Einzelhändler sind angesichts des Wirrwarrs um die Corona-Regeln zunehmend frustriert. "Die Kunden kennen sich nicht aus, wir kennen uns nicht aus", klagt Melanie Waitzinger von Arnold Fashion. Das Geschäft laufe hauptsächlich über Instagram oder Facebook. Seit vier Monaten stehe sie mit ihrer Mutter dafür jeden Tag im Geschäft. "Irgendwann ist man nur noch erschöpft. " Die Modehändler hätten ihre Ware vor einem dreiviertel Jahr eingekauft, "das kann man nicht abbestellen, aber das begreift unsere Regierung nicht". Auch, wenn nur zwei Kunden rein dürften, "Hauptsache wir dürfen öffnen. " Gegenwärtig habe sie das Gefühl, "wir sind die Deppen der Pandemie. "

DK

Ruth Stückle