Eichstätt
Vorbeugung und Bekämpfung

Maßnahmen gegen Borkenkäferbefall werden vom Landwirtschaftsministerium gefördert

20.07.2018 | Stand 02.12.2020, 16:02 Uhr
Für die Lagerung von Borkenkäferholz außerhalb des Forsts erhalten Waldbesitzer einen Zuschuss vom Staat: Vier Euro gibt es je Festmeter. −Foto: Foto: Beck

Eichstätt/Ingolstadt (DK) Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fördert, wie das AELF Ingolstadt-Eichstätt mitteilt, insektizidfreie Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Borkenkäferbefall.

Dazu zählt vor allem die Lagerung des Holzes auf Plätzen außerhalb des Waldes.

nVoraussetzung ist die Waldschutzwirksamkeit der Maßnahme: Der Lagerplatz muss ausreichend weit vom nächsten, gefährdeten Fichtenbestand entfernt sein. Die Anerkennung trifft dabei der jeweils zuständige Revierleiter. Es muss sich zudem um Schadholz (gebrochenes, geworfenes oder bereits befallenes Holz) handeln. Gipfelholz aus der Käferholzaufarbeitung zählt auch dazu. Rest- und Gipfelholz kann gegebenenfalls im Wald gehackt und dann dort belassen werden. Möglich ist auch die Entrindung im Wald, solange noch keine Jungkäfer unter der Rinde sind.

nAntragstellung: Bei einem geschätzten Anfall über 65 Festmeter kann der Waldbesitzer selbst beim zuständigen Revierleiter einen Antrag stellen, bei Mengen darunter ist wegen der "Bagatellgrenze" eine Beteiligung an einem Sammelantrag bei den forstlichen Zusammenschlüssen möglich. Bei einem Sammelantrag hat jeder beteiligte Waldbesitzer eine Beteiligtenerklärung beim forstlichen Zusammenschluss abzugeben, zusätzlich die Angabe der Holzmenge (Waldmaß-Holzliste, Harvestermaß, Schätzmaß etwa über Raummeter) und Bezeichnung des Lagerplatzes.

nFörderhöhe: vier Euro je Festmeter. Auskünfte erteilen das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt, Bereich Forsten, die zuständigen Revierleiter und die forstlichen Zusammenschlüsse FBG und WBV.